Fall des Naziverbrechers Adolf Eichmann: Prozess auf Herausgabe von geheimen Akten gewonnen! In Argentinien, gegen das Außenministerium, ein großer Sieg für die Menschenrechte.

Ich kann’s kaum glauben, aber es ist wirklich wahr: ich habe einen Prozess auf Herausgabe von geheimen Akten gewonnen! In Argentinien, gegen das Außenministerium, ein großer Sieg für die Menschenrechte.

Am 22. Oktober 2020 urteilte Richter Santiago Ricardo Carrillo, Leiter des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 3, im Verfahren „Weber, Gabriele vs. Außenministerium wegen Wissen“, dass innerhalb von 15 Werktagen die Telexe zwischen dem argentinischen Konsulat in Tel Aviv und dem Außenministerium in Buenos Aires der Klägerin (also mir) übergeben werden müssen. Sie stammen vom Mai und Juni 1960 und betreffen den Fall des Naziverbrechers Adolf Eichmann, den der Mossad gesucht und entführt haben will. Aus diesen Dokumenten wird eindeutig hervorgehen, dass es keine Entführung aus Argentinien gab, dass die Israelis dort von der Polizei aufgemischt und dann nach Israel abgeschoben worden sind. Die Mutter aller Fake News ist damit vom Tisch.

Ich hatte im Oktober 2017 die Liste dieser Telexe im öffentlichen Archiv des Ministeriums gefunden und eine Kopie dieser Telexe beantragt. Ich ging mit meinem Rechtsanwalt Dante Reyes Marín, der Vorsitzenden des Klubs der Auslandskorrespondenten in Argentinien und einer Notarin ins Ministerium, um diese Dokumente zu erhalten. Man bestritt die Existenz nicht, sagte aber, man könne sie nicht finden…

2018 reichte mein Anwalt Klage ein und stützte sich dabei auf das kurz zuvor erlassene Gesetzes 27.275 über den Zugang zu öffentlichen Informationen, das, wie es im ersten Artikel heißt, „darauf abzielt, die wirksame Ausübung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen zu gewährleisten, die Beteiligung der Bürger und die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu fördern“.

In Rahmen der Beweisaufnahme sagten unter anderem die Archivare des Außenministeriums und der Gedenkstätte in La Plata aus, die die Existenz der von mir zur Glaubhaftmachung eingereichten Dokumente bestätigten. Das Außenministerium äußerte sich schriftlich und bestätigte den Sachverhalt. Auf dieser Grundlage erklärte der Richter die Verweigerung der Telexe für unrechtmäßig.

Das ist ein großer Sieg für die Menschenrechte und die Demokratie, zugleich ein Präzedenzfall, da sich die argentinische Justiz zum ersten Mal mit diesem neuen Informationsfreiheitsgesetz auseinandersetzt und ausdrücklich bejaht. Das Urteil öffnet einen Weg für alle Forscher. Das Ministerium kann gegen dieses Urteil Widerspruch einlegen.

Dieses Verfahren ist mit Eurer Hilfe, d.h. mit Euren Spenden möglich gewesen, ebenso wie die elf in Deutschland/ Straßburg (EGMR) anhängigen Verfahren. Ich möchte Euch allen sehr herzlich danken. Dieser Sieg gehört uns allen.

Hier nochmal die Spenden-Möglichkeiten: Paypal: gaby.weber@gmx.net oder über Comdirect Bank, IBAN DE53.2004.1155.0192.0743.00

Herzliche Grüße, zur Zeit in Montevideo
Gaby