Archive for August, 2021

25. August 2021

Webinar mit Héctor Béjar, dem ehemaliger Außenminister Perus – Wohin steuert die neue Regierung von Pedro Castillo?

Sein Rücktritt als Perus Außenminister ist zweifellos der erste und härteste Schlag gegen die derzeitige Regierung von Präsident Castillo und den Veränderungsprozess, den der Präsident voranzutreiben versucht. Bejar war das wichtigste Mitglied in Castillos gesamtem Kabinett, das mit der größten ideologischen Bildung und mit profunden Kenntnissen über Peru.

Was bedeutet sein plötzlicher Austritt aus dem Kabinett von Pedro Castillo?

Was bedeutet die Ernennung eines neuen ultrarechten Kanzlers?

Wie sieht die Zukunft der peruanischen Außenbeziehungen aus?

Wohin steuert die neue Regierung von Pedro Castillo?

Klicken Sie hier, um sich anzumelden!
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_hBjGRrp_TYewW_4QfmRNiQ

Dieses Webinar wird gesponsert von

Alliance for Global Justice / Alberto Lovera Bolivar Circle of New York / Chicago ALBA Solidarity / Peru Libre, New York City / Code Pink / Orinoco Tribune / Council on Hemispheric Affairs (COHA) / Task Force on the Americas / Massachusetts Peace Action / Frente Hugo Chavez para la Defensa de los Pueblos, Vancouver

Sprache: English

25. August 2021

Berlin: Wanderausstellung zur Pariser Kommune – Ab Ende August an verschiedenen politischen und selbstverwalteten Orten

Wanderaustellung zur Pariser Kommune nach coronabedingter Pause ab Ende August wieder an verschiedenen politischen und selbstverwalteten Orten in Berlin zu sehen.

PROGRAMM: LINK PDF

Der Berliner Arbeitskreis Pariser Kommune startet ab dem 23. August einen neuenAusstellungszyklus und lädt am 28. August zur Auftaktveranstaltung mit Florian Grams indie Moabiter Reformationskirche ein (Kirche im Kiez e.V., Wiclefstraße 32, 10551 Berlin) ein.

Florian Grams ist Historiker und Autor des Buchs Die Pariser Kommune, erschienen imPapyrossa-Verlag. Er stellt den historischen Hintergrund und Verlauf der Pariser Kommune dar. Anschließend wollen wir gemeinsam die Bedeutung der Pariser Kommune für heutediskutieren.

Die Ausstellung macht bis Ende Dezember Station an neun interessanten gesellschaftlichrelevanten Orten in Berlin und Potsdam, unter ihnen das Jugendwiderstandsmuseum und dasKarl-Liebknecht-Haus in Berlin.

Das Programm der Orte und Begleitveranstaltungen ist dem Flyer des Arbeitskreises auf deren Website

https://pariserkommune.noblogs.org/zu entnehmen, dort werden auch eventuelle Aktualisierungen bekanntgemacht.

Die konkreten, jeweils geltenden Hygieneregeln und Angaben zur Barrierefreiheit sind über die im Programm angegebenen Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Kooperationsorte zu entnehmen. Die Ausstellung ist kostenlos und generell für jede/n Interessierte/n offen.Die Veranstalter behalten sich jedoch ausdrücklich die Ausübung ihres Hausrechts bei homophoben, sexistischen und rassistischen Verhaltensweisen von BesucherInnen vor. gd

Arbeitskreis Pariser Kommune

Kontakt:
http://pariserkommune@riseup.net
Tel. mobil: 0172/4401533

25. August 2021

Jeder verdient Schutz vor Covid-19! Kein Profit durch die Pandemie (noprofitonpandemic.eu)

COVID-19 breitet sich aus wie ein Lauffeuer. Lösungen müssen noch schneller gefunden werden. Niemand ist sicher, bis jeder Zugang zu sicheren und wirksamen Behandlungen und Impfstoffen hat.

Wir alle haben ein Recht auf ein Heilmittel.

Unterzeichnen Sie diese europäische Bürgerinitiative, um sicherzustellen, dass die Europäische Kommission alles in ihrer Macht Stehende tut, um Impfstoffe und Behandlungen zur Bekämpfung der Pandemie zu einem globalen öffentlichen Gut zu machen, das für jeden frei zugänglich ist.

Unterstützen Sie diese Initiative von Bürgerinnen und Bürgern der EU!
UNTERZEICHNEN HIER:
https://noprofitonpandemic.eu/de

24. August 2021

Berlin: Gemeinsam auf die Straße! 18. September 2021 (gemeinsamaufdiestrasse.de)

https://gemeinsamaufdiestrasse.de

Die neoliberale Politik des Einsparens und Privatisierens lebensnotwendiger Bereiche ist gescheitert! Die dramatischen Folgen sind offensichtlich:

  • Krankenhäuser werden geschlossen.
  • Es gibt nicht genug Schulgebäude und viele verkommen.
  • Es gibt Arbeitskräftemangel in der Pflege, dem Gesundheitswesen, den Gesundheitsämtern, in Erziehung, Bildung, Sozialarbeit uvm.
  • Die Mieten in der Stadt sind unbezahlbar, das zerstört unsere Stadt.
  • Der Wasserversorger Berlins leistet Gewinnabführung und verhindert öffentliches Investitionsmonitoring, statt in die „Pflege der grünen Lungen der Stadt“ zu investieren.
  • Die Armut nimmt zu.

Seit Jahren engagieren sich Aktivist*Innen, für eine Rekommunalisierung von Betrieben zur Sicherung der Daseinsvorsorge, für den Erhalt einer S-Bahn für Alle in öffentlicher Hand, gegen eine schleichende Privatisierung der Schulgebäude und für eine Gesundheitsversorgung, die sich nicht an einer Profitmaximierung orientiert. Privatisierungen müssen gestoppt und wesentliche Bereiche zurück in die öffentliche Hand überführt werden. Der dringend benötigte Ausbau des ÖPNV erfordert einen in öffentlicher Hand organisierten Nahverkehr – eine Privatisierung der S-Bahn muss verhindert werden. Renditeorientierung verhindert Zukunftsinvestitionen und einen billigen Nahverkehr.

Private Rechtsformen haben in den letzten Jahren verstärkt in öffentlichem Eigentum Einzug gehalten und hebeln Mitbestimmung aus. Selbst öffentliche Unternehmen drücken Löhne und orientieren nur auf Gewinnausschüttungen an den Landeshaushalt. Das muss beendet und demokratische Entscheidung in öffentlichen Betrieben deutlich ausgebaut werden. Die öffentliche Hand muss sich am Gemeinwohl aller orientieren. 

Die Mietenbewegung machte deutlich, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum brauchen und er in öffentliche Hand gehört. Mehr als 340 000 Unterschriften für „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zeigen, wie viel Rückhalt das in der Bevölkerung hat. Gegen ihren Volksentscheid wird es eine massive Gegenkampagne geben, die wir kontern müssen. 

Die Pandemie verschärfte die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Zu Recht wehrt sich das Personal gegen die schlechten Arbeitsbedingungen und die skandalöse Lohnpolitik, in der trotz gleicher Arbeit unterschiedliche Tarifverträge selbst unter dem Dach von kommunalen Betrieben in einem Rot-Rot-Grün geführten Bundesland zur Praxis gehören. Sie brauchen Unterstützung im Kampf für mehr Personal und den TVÖD für alle. 

Lehrer*innen haben den Kampf für tarifliche Personalbemessung der Berliner Krankenhausbewegung als Vorbild genommen und wollen für mehr Personal und kleinere Klassen kämpfen. Darüber hinaus setzen sich bei Schule in Not Eltern, alle an Schule Beschäftigten und Schüler*innen für die Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen an den Schulen ein.

Wir brauchen Milliardeninvestitionen in Gesundheit, Bildung, Infrastruktur und Soziales. Das kann finanziert werden, wenn der massive Reichtum von Unternehmen und Vermögenden höher besteuert wird, Steuerschlupflöcher unterbunden werden und die Schuldenbremse fällt. Das Geld muss da geholt werden, wo hohe Profite gemacht wurden und deren Reichtum auf Armut und Mittellosigkeit von Vielen basiert: Bei Milliardären und Multimillionären.

Für einen erfolgreichen gemeinsamen Kampf ist eine Verbindung von sozialen Bewegungen und gewerkschaftlichen Kräften unverzichtbar. 

Nach dem 26. September drohen Sparpakete, die bereits vereinzelt angekündigt werden. Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren! Der Kampf für unsere Ziele wird also auch nach den Wahlen weitergehen müssen.

Ob Initiativen gegen Privatisierung oder für bessere Bildung, Pflegekräfte, Mietaktivist*innen oder Gewerkschafter*innen, wir müssen zusammenhalten und gemeinsam kämpfen. Deshalb gehen wir am 18. September gemeinsam auf die Straße.

24. August 2021

Hollywood-Regisseur Spike Lee deutet an, dass das World Trade Center am 11. September 2001 durch einen kontrollierten Abriss zum Zusammenbruch gebracht wurde 

Der zweimalige Oscar-Preisträger erklärte dies in einem Interview mit der New York Times ab, als er über sein neues Werk sprach, das dem Jahrestag der Anschläge vom 11. September gewidmet ist , allgemein bekannt als 9/11.

„New York Epicenters: 9/11“ basiert auf Interviews mit Zeugen der tragischen Ereignisse. Die Serie enthält auch Interviews mit Anhängern von Verschwörungstheorien, insbesondere Mitgliedern der Gruppe Architects and Engineers for 9/11 Truth.


24. August 2021

Russlands Präsident Wladimir Putin: Situation in Afghanistan deshalb „in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit Russlands“.

Der russische Präsident kritisierte am Sonntag die westlichen Staaten für ihre Forderungen, afghanische Flüchtlinge vorübergehend in zentralasiatischen Ländern unterzubringen, und begründete dies mit Sicherheitsbedenken für Russland.

Bei dem Treffen mit Spitzenvertretern der Kreml-Partei „Einiges Russland“ warnte Wladimir Putin, dass man nicht wisse, „wer unter diesen Flüchtlingen ist“. „Es können Tausende oder Hunderttausende oder vielleicht sogar Millionen sein. Und wir haben keine Visabeschränkungen mit unseren engsten Verbündeten und Nachbarn. Die Grenze (zwischen Afghanistan und Tadschikistan und Usbekistan) ist tausend Kilometer lang. Man kann alles nehmen, was man will, sei es ein Auto oder einen Esel, und durch die Steppe (über die russische Grenze) reiten. […] Wir wollen nicht, dass wieder Militante unter dem Deckmantel von Flüchtlingen (in Russland) auftauchen“, so Putin.

Wie er festhielt, stehe die Situation in Afghanistan deshalb „in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit Russlands“. Die islamistischen Taliban haben binnen Wochen weite Teile Afghanistans unter ihre Kontrolle übernommen. Nachdem auch die Hauptstadt Kabul und staatliche Strukturen von diesen übernommen wurden, suchten Tausende von Menschen den Flughafen dort auf, um eine Möglichkeiten zu finden, das Land zu verlassen. Sie fürchten die Politik fundamentalistischen Taliban, besonders Frauen und Mädchen.

24. August 2021

“Das totale Dämonisieren der Taliban ist falsch” (welt-sichten.org)

Reinhard Erös engagiert sich schon seit 30 Jahren in Afghanistan. Mit seiner Initiative “Kinderhilfe Afghanistan” hat er in den letzten 20 Jahren 30 Schulen in von Taliban dominierten Provinzen gebaut – mit Zustimmung und Unterstützung der Mullahs. Er glaubt nicht, dass die Taliban das Rad zurückdrehen werden und ist überzeugt, dass Mädchen weiter zur Schule gehen können.

weiterlesen hier:
https://www.welt-sichten.org/artikel/39219/das-totale-daemonisieren-der-taliban-ist-falsch

Hörfunktipp zur Lage in Afghanistan – Reinhard Erös von der „Kinderhilfe Afghanistan“ (DLF -Sendung „Kontrovers“)

Reinhard Erös von der „Kinderhilfe Afghanistan“ war gestern in der DLF -Sendung „Kontrovers“ vom 23.8.21 zur Lage in Afghanistan zu hören. Auf Grund seiner jahrelangen Erfahrungen vor Ort bringt er das Desaster des fraglichen Militäreinsatzes in dem geschundenen Land sehr gut auf den Punkt (siehe / höre Link).

https://podcast-mp3.dradio.de

24. August 2021

Russischer Botschafter bezeichnet deutsche Beteiligung an Krim-Plattform als Provokation (SNA News)

https://de.rt.com/europa/122978-teilnahme-an-provokation-russischer-botschafter-deutsche-beteiligung-krim-plattform/

24. August 2021

G7-Gipfel zu Afghanistan – Taliban bestehen auf Ende der Evakuierungsmission bis 31. August (RT DE)

Die Staats- und Regierungschefs der G7 wollen am Dienstag bei einem Sondergipfel über die Situation in Afghanistan beraten. Am Flughafen in Kabul herrschen weiterhin chaotische Zustände. Die Taliban beharren jedoch auf ein Ende der Evakuierungsmission bis zum 31. August.

Westliche Staaten versuchen seit dem Einmarsch der Taliban in Afghanistans Hauptstadt Kabul, ihre Staatsbürger und ehemalige Ortskräfte auszufliegen. Die Bundeswehr soll bislang mehr als 3.650 Menschen evakuiert haben. Nach Angaben des Weißen Hauses seien vom US-Militär und den Truppen verbündeter Staaten bereits 48.000 Menschen ausgeflogen worden. Auf dem Flughafen herrschen allerdings weiterhin chaotische Zustände. Zudem soll das US-Militär laut dem ursprünglichen Plan des US-Präsidenten Joe Biden das Land in einer Woche endgültig verlassen.
Ein NATO-Diplomat sagte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Evakuierungen unter „Kriegsbedingungen“ durchgeführt würden, da die ausländischen Streitkräfte versuchten, die Frist bis zum 31. August einzuhalten.

Mehrere europäische Staaten – darunter auch Deutschland – sind für eine Verlängerung der Evakuierungsaktion. Doch die Taliban bestehen darauf, dass alle Truppen westlicher Staaten bis zur genannten Frist Afghanistan verlassen müssen. Auch die Evakuierungsmission könne nicht verlängert werden, sagte Talibansprecher Suhail Schahin. Dies sei „eine rote Linie“. Sie zu verschieben, käme einer Verlängerung der militärischen Besatzung seines Landes gleich, so Schahin weiter. Dazu gebe es keinen Grund. Er fügte mit einem drohenden Unterton hinzu: „Es wird Misstrauen schaffen zwischen uns. Wenn sie vorhaben, die Besatzung zu verlängern, wird das eine Reaktion hervorrufen.“

Weiterlesen hier:

https://de.rt.com/international/122992-g7-gipfel-zu-afghanistan-taliban/

24. August 2021

Die Linke und Afghanistan: Friedenspolitik am Pissoir – von Harald Neuber (Telepolis)

Bundestag soll bewaffnete Evakuierung in Kabul nachträglich bewilligen. Linke könnten erstmals nicht geschlossen dagegen stimmen. Das sorgt für Debatten.

Weiterlesen hier:
https://www.heise.de/tp/features/Die-Linke-und-Afghanistan-Friedenspolitik-am-Pissoir-6172662.html?seite=all

24. August 2021

Neues Kriegsmodell: Bewaffnete Evakuierung aus Afghanistan – Von Arnold Schölzel (junge Welt)

https://www.jungewelt.de/artikel/408972.neues-kriegsmodell.html

24. August 2021

London: Impfgegner stürmen Foyer von TV-Redaktion (dpa/jW)

London. Dutzende Impfgegner haben am Montag in London die Zentrale des britischen Nachrichtenproduzenten ITN gestürmt. Auf bei Twitter verbreiteten Videos war zu sehen, wie eine große Menschengruppe im Foyer der Produktionsfirma Parolen gegen Impfungen und Coronamaßnahmen skandierte. Ein Nachrichtensprecher, der das Gebäude betrat, wurde mit Beschimpfungen belegt. Teilweise war auch Gerangel mit Polizisten zu sehen, die versuchten, die Menschen von einem weiteren Eindringen in die Redaktionsräume abzuhalten. ITN produziert die Nachrichtenprogramme der britischen Sender ITVChannel 4 und Channel 5. ITN habe seine Mitarbeiter dazu aufgefordert, »Vorkehrungen zu treffen, um Schaden zu vermeiden«, sagte ein Sprecher. (dpa/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/409371.london-impfgegner-st%C3%BCrmen-foyer-von-tv-redaktion.html

24. August 2021

Afghanistan: Besatzer, nicht Befreier. 20 Jahre diente Deutschland den USA als Hilfssheriff – ohne irgendeinen Plan. Die Folgen zeigen sich jetzt – von Michael Lüders (Der Freitag)

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/besatzer-nicht-befreier

23. August 2021

NEU: Corona-Prävention und Hygienerahmenkonzept für Gastronomie @ Coop Anti-War Cafe Berlin

NEU: Corona-Prävention
Hygienerahmenkonzept Gastronomie
DOWNLOAD LINK
https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2021-07-12-hrk-gastronomie-und-hotellerie-senweb.pdf

Coop Anti-War Café-Bar
downtown Berlin (Hackescher Markt)
Rochstr.3 Berlin-Mitte (Alex)
U-Bahn Weinmeisterstr/Alexanderplatz
S-Bahn Hackescher Markt/Alexanderplatz
http://www.coopcafeberlin.de

Verhaltens- und Abstandsregeln für Gastronomie.

Grundsätzlich ist zwischen haushaltsfremden Personen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.

Gäste und Personal müssen in geeigneter Form auf die aktuellen Hygieneregeln (Abstand, Husten- und Niesetikette) hingewiesen werden, insbesondere in kritischen Bereichen wie sanitären Einrichtungen (bspw. Abstand zwischen Urinalen), beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, auf Fluren, Gängen sowie Treppen.

Darüber hinaus sollte dazu informiert werden, dass Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, den Betrieb nicht betreten dürfen. Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis einen Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus umgangen werden. Die genannten Regeln sollten zudem auf den Onlineauftritten der Betriebe kommuniziert werden.

Soweit erforderlich, wird der Zugang von und zu kritischen Bereichen geregelt bzw. gesperrt, um die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen und Personenansammlungen zu vermeiden, beispielsweise von wartenden Gästen. Nach Möglichkeit soll die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Tischen und Räumen vorgegeben sein. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und ggf. Wartebereich sind kenntlich zu machen.

Die Betriebe haben die Einhaltung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Gäste zu kontrollieren. Sie ergreifen bei Verstößen entsprechende Maßnahmen.

Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, ist konsequent vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

Spezifische Regelungen für die Gastronomie

Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen verzehrt werden.

Gäste dürfen je Tisch- und Sitzgruppe nur im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen platziert werden. Gäste, die im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkung an einer Tisch- oder Sitzgruppe platziert werden, müssen
untereinander den Mindestabstand nicht einhalten.

Gäste müssen im Innenbereich ein maximal 24 Stunden altes auf SARS-CoV-2 negatives Testergebnis, einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dies gilt nicht für die bloße Nutzung sanitärer Anlagen.

Zwischen den Sitzgruppen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Die Abstände der Tische sowie Stühle müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten können.

Anwesenheitsdokumentation und Nachverfolgung (für Gastronomie)

Verantwortliche für Gaststätten und Hotels haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Diese kann analog oder digital erfolgen. Reservierungssysteme können, sofern sie die erforderlichen Daten erfassen und diese dem Gesundheitsamt übermittelt werden können, eine Dokumentation vor Ort ersetzen.

Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:
• Vor- und Familienname,
• Telefonnummer,
• Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes, (verzichtbar bei digitalen Anwendungen)
• vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
• Anwesenheitszeit und
• Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden (verzichtbar bei digitalen Anwendungen).

Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren (analog) bzw. zu speichern (digital). Sie ist der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Besuchs krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider:in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu vernichten (analog) bzw. zu löschen (digital). Das Hinterlassen von geschäftlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.

Tragen einer medizinischen Maske (Gastronomie)

Eine medizinische Maske ist von Gästen in geschlossenen Räumen sowie im Freien zu tragen. Gäste, die sich an ihrem Platz aufhalten, müssen keine Maske tragen.

Das Personal in Gaststätten mit Gästekontakt sowie in Beherbergungsbetrieben muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Nachweis der Gäste über eine Testung/Impfung/Genesung (für Innengastronomie)

Gäste der Gastronomiebetriebe können den Negativ-Nachweis wie folgt erbringen:

  1. durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder PCR-Test, ausgestellt durch ein Testzentrum;
  2. durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder Selbsttest unter Aufsicht, ausgestellt durch den/die Arbeitgeber:in oder
  3. mittels Durchführung eines zur Selbstanwendung zugelassenen SARS-CoV-2 Antigen- Schnelltests unter Aufsicht des Betriebspersonals mit negativem Ergebnis. Der Gast darf sich in diesem Fall eine Bescheinigung über das Testergebnis durch das Betriebspersonal ausstellen lassen. Diese darf nur von einer durch die jeweiligen Verantwortlichen hierzu beauftragten Person ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
    • Vor- und Nachname der getesteten Person,
    • Datum und Uhrzeit der Durchführung des Tests,
    • Name des Tests und des Testherstellers
    • Stelle, die den Test durchgeführt/beaufsichtigt hat
    • Testergebnis

Die Bescheinigung soll im Übrigen dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Das Muster ist unter
https://www.berlin.de/corona/media/downloads/zu finden. Mit dieser Bescheinigung können Gäste für die folgenden 24 Stunden auch die Nachweispflicht gegenüber anderen Einrichtungen (bspw. Freizeiteinrichtung) erfüllen.

Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt zu verweigern. Die Person ist durch den Betrieb darüber zu unterrichten, sich sofort abzusondern, alle Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden und einen Termin zur PCR- Testung zu vereinbaren (z.B. Teststelle mit entsprechendem Angebot einer kostenlosen
PCR-Nachtestung, Hausarzt).

Es steht den Betrieben frei, ob sie die Selbsttests vor Ort anbieten. Werden diese angeboten, ist ein ausreichend dimensionierter, abgetrennter Bereich dafür vorzuhalten (bspw. vor dem Betrieb, separater Raum/Bereich). Die Aufsicht der Selbsttests kann auch durch eine transparente Abtrennung bspw. durch eine Acrylglasscheibe erfolgen.

Für Gäste, die alle für den vollständigen Impfschutznotwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber ist mitzuführen.

Genesene sind ebenfalls von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses befreit.

Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und das Verabreichen einer Impfdosis 14 Tage zurückliegt oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt.

Die Vorlage und Art des entsprechenden Nachweises ist in der Anwesenheitsdokumentation zu vermerken.

Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime (für Gastronomie und Beherbergung)

Jedes Unternehmen ist dazu angehalten zu prüfen, wo Kontaminationen entstehen könnten und darauf hinzuwirken, diese auf ein Minimum, z.B. durch ein entsprechendes Reinigungs- und Desinfektionsregime, zu reduzieren.

Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Tischplatten, Speisekarten, Menagen, Tabletts, Servietten, Decken, Türgriffe usw.) soll auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet werden, dass nach jeder Benutzung oder zumindest regelmäßig eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festzulegen.

Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife oder Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Lüfter und Handtrockner sind außer Betrieb zu nehmen.

Spezifische Regelungen für Gastronomie

Spülvorgänge für gebrauchte Gläser, Besteck und Geschirr sollten möglichst maschinell mit Temperaturen von 60 Grad Celsius durchgeführt werden. Bei niedrigeren Temperaturen sind entsprechend wirksame Tenside/Spülmittel zu verwenden. Eine sorgfältige Reinigung unter Nutzung der „Zwei-Becken-Methode“ (bei Verwendung von Handschuhen) kann den Anforderungen genügen.

Lüftung (für Gastronomie und Beherbergung)

Das Ziel ist der Austausch der Luft und die kontinuierliche Versorgung des Innenraums mit Frischluft. Durch das Lüften wird die Zahl in der Luft potenziell vorhandener erregerhaltiger feinster Tröpfchen reduziert. Um die Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern, sind Maßnahmen bezüglich einer ausreichenden Lüftung von Gasträumen und Arbeitsräumen zu treffen und umzusetzen. Es ist eine mindestens stündliche Lüftung anzustreben.

Auch aus diesem Grunde soll Gästen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorrangig am Fenster bzw. im Außenbereich einer Gastronomie oder eines Hotels niederzulassen.

Sollte sich eine infizierte Person gemeinsam mit anderen Personen im Raum aufhalten, so setzt sich das Infektionsrisiko neben der Aktivität der Personen aus der dem Raum zugeführten virenfreien Luftmenge und der Aufenthaltszeit zusammen. Wie viele Personen sich insgesamt im Raum aufhalten, beeinflusst zudem das Infektionsgeschehen insgesamt.

Daher sind die Belüftung, die Aktivität, die Anzahl der Personen im Raum sowie die Aufenthaltszeit gemeinsam zu betrachten.

Es ist ein auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasstes Lüftungskonzept zu erstellen. Die einschlägigen Empfehlungen und Stellungnahmen sind zu berücksichtigen.

Zu beachtende Grundsätze für eine ausreichende Lüftung sind:

Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.
• Bei vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass der Umluftanteil reduziert wird, wenn möglich HEPA-Filter eingebaut und regelmäßig gewechselt werden. Klimaanlagen mit Frischluft sollten genutzt werden. Der Frischluftanteil sollte möglichst hoch sein, Abluft ist konsequent aus dem Raum zu führen. Reine
Raumluftumwälzungsanlagen müssen gänzlich ausgeschaltet oder mit HEPA-Filtern ausgestattet werden.
• Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Nutzung der Räume starten und bis zum Ende derselben andauern.
• Es sind feste Lüftungsintervalle festzulegen (z.B. mindestens einmal pro Stunde eine Stoß- und – wo möglich – Querlüftung durch geöffnete Fenster und Türen über mindestens 10 Minuten).
• Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht in Räume gelüftet wird, die ihrerseits nicht oder schlecht zu lüften sind (z.B. keine Lüftung in Flure ohne eigene zu öffnende Fenster).
• Räume, die weder über eine entsprechende raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr noch über die Möglichkeit einer Fensteröffnung verfügen, die aber betreten werden müssen (z.B. innenliegende Sanitärbereiche), sollten nur durch wenige Personen gleichzeitig betreten werden. Ist ein Raum gar nicht zu belüften, ist ansonsten seine Schließung in Betracht zu ziehen.
• Die Nutzung von CO2-Sensoren im Lüftungsmanagement sollte bei Räumen mit höherer Belegungsdichte erwogen werden. Als Grenze sollte eine CO2-Konzentration von höchstens 1000 ppm (bei stark genutzten Räumen besser 800 ppm) eingestellt werden.
• Die Nutzung von Raumluftreinigern mit Vorrichtungen zur Filterung bzw. Inaktivierung von Viren ist zu prüfen. Der Luftdurchsatz der Reiniger ist angepasst an das Raumvolumen zu wählen, damit innerhalb maximal einer Stunde die gesamte Raumluft gereinigt werden kann.

DOWNLOAD LINK

NEU: Corona-Prävention
Hygienerahmenkonzept Gastronomie
DOWNLOAD LINK PDF
https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2021-07-12-hrk-gastronomie-und-hotellerie-senweb.pdf

23. August 2021

Taliban weiten Amnestie auf Afghanistans Präsident aus (SNA News)

https://snanews.de/20210823/taliban-weiten-amnestie-auf-afghanistans-praesident-aus-3329884.html

Die radikalislamistische Bewegung „Taliban“* hat ihre Generalamnestie für Regierungsmitarbeiter auch auf den Präsidenten Afghanistans Ashraf Ghani, der aus dem Land flüchtete, und seinen Vize Amrullah Saleh ausgeweitet. Das teilte der pakistanische Fernsehsender „Geo TV“ am Montag mit. Die beiden könnten nach Afghanistan zurückkehren, wenn sie dies wünschen würden, heißt es. Zuvor hatten Taliban-Vertreter eine Generalamnestie für alle Regierungsmitarbeiter Afghanistans verkündet.

Wie der ranghohe Taliban-Vertreter Khalil ur Rahman Haqqani gegenüber dem Sender sagte, gibt es zwischen den Taliban sowie Ashraf Ghani, Amrullah Saleh und dem ehemaligen nationalen Sicherheitsberater Hamdullah Mohib „keine Feindschaft“.
„Wir vergeben Ashraf Ghani, Amrullah Saleh und Hamdullah Mohib (dem Sicherheitsberater des Präsidenten). Wir vergeben jedem – vom General (der im Krieg gegen uns gekämpft hat) bis zum einfachen Mann“, zitierte der Sender den Taliban-Vertreter.
Haqqani fügte hinzu, dass die Feindschaft zwischen den Taliban und den dreien nur auf der Religion beruht habe und forderte die Menschen, die aus dem Land fliehen, dazu auf, dies nicht zu tun. Dem fügte er hinzu, dass die „Feinde“ Propaganda verbreiteten, der zufolge die Taliban sich an ihnen rächen würden. „Die Tadschiken, Belutschen, Hazara und Paschtunen sind alle unsere Brüder“, versicherte er. „Alle Afghanen sind unsere Brüder und können daher in das Land zurückkehren.“