
Auf namibischem Boden verübte #Germany 1904–1908 den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, bei dem Zehntausende unschuldige Namibier unter unmenschlichsten und brutalsten Bedingungen starben. Die Bundesregierung muss den Völkermord auf namibischem Boden noch immer vollständig sühnen. Angesichts der Unfähigkeit Deutschlands, Lehren aus seiner schrecklichen Geschichte zu ziehen, bringt Präsident
Namibias Präsident Geingob @hagegeingob brachte daher seine tiefe Besorgnis über die schockierende Entscheidung zum Ausdruck, die die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gestern, 12. Januar 2024, mitgeteilt hat und mit der sie die moralisch gerechtfertigte Anklage zurückgewiesen hat. Die Anklage war von Südafrika vor dem #InternationalCourtofJustice vorgebracht worden, die besagte dass Israel in #Gaza einen Völkermord an Palästinensern begeht.
Besorgniserregend ist, dass sich die deutsche Regierung dazu entschlossen hat, sich vor dem Internationalen Gerichtshof zu verteidigen, da sie den gewaltsamen Tod von über 23.000 Palästinensern in Gaza und verschiedene Berichte der Vereinten Nationen ignorierte, die beunruhigend auf die Binnenvertreibung von 85 % der Zivilbevölkerung in Gaza aufgrund akuten Mangels an Nahrungsmitteln und lebenswichtigen Dienstleistungen hinweisen der Justiz die völkermörderischen und grausamen Taten der israelischen Regierung gegen unschuldige Zivilisten in Gaza und den besetzten palästinensischen Gebieten.
Deutschland kann sich moralisch nicht zur Konvention der Vereinten Nationen gegen Völkermord bekennen, einschließlich der Sühne für den Völkermord in Namibia, und gleichzeitig das Äquivalent eines Holocaust und Völkermords in Gaza unterstützen. Verschiedene internationale Organisationen wie Human Rights Watch sind zu dem erschreckenden Schluss gekommen, dass Israel in Gaza Kriegsverbrechen begeht. Präsident Geingob bekräftigt seinen Aufruf vom 31. Dezember 2023: „Kein friedliebender Mensch kann das Blutbad an den Palästinensern in Gaza ignorieren.“
In diesem Sinne appelliert Präsident Geingob an die Bundesregierung, ihre vorzeitige Entscheidung, als Drittpartei zur Verteidigung und Unterstützung der Völkermordtaten Israels vor dem Internationalen Gerichtshof einzugreifen, zu überdenken.
