Januar 2024, Erklärung des Sprechers des türkischen Außenministeriums, Mr. Öncü Keeli, als Antwort auf eine Frage bezüglich des Antrags der Republik Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (mfa.gov.tr)

3. Januar 2024

Wir begrüßen den Antrag der Republik Südafrika beim Internationalen Gerichtshof wegen Israels Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Jahr 1948 „Konvention zur Verhütung und Bestrafung das Verbrechen des Genozids“ Ermittlungen einzuleiten.

Israels Massaker an mehr als 22 000 palästinensischen Zivilisten in Gaza, die meisten von ihnen waren Frauen und Kinder, bleibt jetzt seit fast drei Monaten ungestraft. Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden wegen des Verstoßes gegen das Völkerrecht.

Wir hoffen, dass der Prozess so bald wie möglich abgeschlossen sein wird.

Es wird erwartet, dass im Rahmen dieser Anwendung der Internationale Gerichtshof auch darüber entscheidet, wie man vorläufige Maßnahmen durchsetzten kann, gegen diejenigen, die sich an Israels Angriffen auf Gaza beteiligen.

Die Türkei wird die Umsetzung dieses Beschlusses verfolgen.

https://www.mfa.gov.tr/sc_-1_-disisleri-bakanligi-sozcusu-oncu-keceli-nin-guney-afrika-cumhuriyeti-tarafindan-israil-aleyhine-uluslararasi-adalet-divani-na-yapilan-basvuru-hk-bir-soruya-cevabi.en.mfa