Der Extremismus der Mitte (NachDenkSeiten)

Dass staatliche Institutionen ein Problem mit demokratischen Grundrechten haben, wurde auch kürzlich in einem Urteil des Berliner Amtsgerichts deutlich. Florian Warweg berichtete auf NachDenkSeiten dazu Folgendes:
„Das Berliner Amtsgericht hat den bekannten Berliner Friedensaktivisten Heiner Bücker zu einer vierstelligen Geld- oder ersatzweise 40-tägigen Haftstrafe verurteilt. Sein Vergehen? Er hatte bei einer Rede anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 2022 erklärt, man müsse ‚offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen‘. Diese Aussage, so die Begründung im Strafbefehl vom 3. Januar 2023, welcher den NachDenkSeiten vorliegt, billige ‚den völkerrechtswidrigen Überfall Russlands (sic!) auf die Ukraine‘ und hätte ‚das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.‘“ (Den ganzen Bericht
siehe hier).

Es ist völlig egal, ob die Meinung von Heiner Bücker richtig oder falsch ist oder ob man sich damit identifizieren kann oder nicht. Aber es sollten bei allen Demokraten die Alarmglocken läuten, wenn in Deutschland Bürger aufgrund ihrer öffentlich geäußerten politischen Meinung im Extremfall eine Gefängnisstrafe droht. Angesichts eines solchen Urteils fragt man sich, ob wir demnächst wieder mit Verurteilungen wegen „Wehrkraftzersetzung“ rechnen müssen.

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