Erstmals wird jetzt ein US-Aktivist in Deutschland inhaftiert, weil er gegen in Deutschland stationierte US-Atomwaffen protestiert hat

Inmitten der verschärften nuklearen Spannungen zwischen der NATO und Russland in Europa wurde jetzt zum ersten Mal ein US-Friedensaktivist von einem deutschen Gericht verurteilt, dort eine Gefängnisstrafe wegen Protesten gegen US-Atomwaffen zu verbüßen, die auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel stationiert sind. 80 km südöstlich von Köln. (Beschluss beigefügt) Der Bescheid des Landgerichts Koblenz vom 18. August 2022 fordert John LaForge auf, sich am 10. Januar 2023 bei der JVA Billwerder in Hamburg zu melden. LaForge wird der erste US-Amerikaner sein, der jemals wegen eines Atomwaffenprotestes in Deutschland inhaftiert wird.

Der 66-jährige gebürtige Minnesotaer und Co-Direktor von Nukewatch, einer in Wisconsin ansässigen Interessenvertretung und Aktionsgruppe, wurde vor dem Landgericht Cochem wegen unerlaubter Hausfriedensbruch verurteilt, weil er sich 2018 an zwei „Go-in“-Aktionen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt beteiligt hatte. Es betraf das Betreten des Stützpunkts und das Besteigen eines Bunkers, in dem wahrscheinlich einige der etwa zwanzig dort stationierten thermonuklearen US-Gravitationsbomben B61 untergebracht waren.* (Foto im Anhang)

Das deutsche Landgericht Koblenz bestätigte seine Verurteilung und senkte die Strafe von 1.500 Euro auf 1 600 ($619) oder 50 „Tagessätze“, was 50 Tagen Inhaftierung entspricht. LaForge hat die Zahlung verweigert und gegen die Verurteilungen Berufung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, dem höchsten des Landes, das in dem Fall noch nicht entschieden hat.**

In der Berufung argumentiert LaForge, dass sowohl das Amtsgericht Cochem als auch das Landgericht Koblenz einen Fehler begangen hätten, indem sie sich geweigert hätten, seine Verteidigung der „Kriminalprävention“ zu berücksichtigen, und damit sein Recht auf Verteidigung verletzt hätten. Beide Gerichte sprachen sich gegen die Anhörung von Sachverständigen aus, die sich bereit erklärt hatten, die internationalen Verträge zu erläutern, die jegliche Planung von Massenvernichtungen verbieten. Darüber hinaus, so der Appell, verstoße Deutschland mit der Stationierung der US-Atomwaffen gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV), der ausdrücklich jeglichen Transfer von Atomwaffen zwischen Vertragsparteien verbiete, darunter auch die beiden USA und Deutschland. Der Appell argumentiert auch, dass die Praxis der „nuklearen Abschreckung“ eine andauernde kriminelle Verschwörung ist, eine enorme, unverhältnismäßige,

Über ein Dutzend deutsche Anti-Atomkraft-Widerstandskämpfer und ein niederländischer Staatsbürger wurden in letzter Zeit wegen gewaltfreier Aktionen auf der umstrittenen NATO-Basis „Atomteilung“ inhaftiert.

Für weitere Informationen kontaktieren:Marion Küpker, Hamburg, Deutschland CET+49 172 771 3266, < 

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