Archive for Januar 3rd, 2023

3. Januar 2023

Polnischer Ministerpräsident: Verherrlichung von Bandera in der Ukraine inakzeptabel. Am 1. Januar wurde der 114. Geburtstag des Nazi-Kollaborateurs und Nationalhelden im ganzen Land feierlich begangen.

Am 1. Januar feierte die Ukraine den 114. Geburtstag des Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera. Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki wies später auf die Unzulässigkeit der Verherrlichung Banderas hin. Der Politiker erinnerte an das Massaker in Wolhynien.

Das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, hat anlässlich des 114. Geburtstages des Nazi-Kollaborateurs und zugleich des Nationalhelden der Ukraine Stepan Bandera feierlich darüber auf Twitter informiert. Am 1. Januar wurde in der Ukraine im großen Stil gefeiert. Davon zeugen zahlreiche Fotos auf Telegram, die unter anderem auf dem sogenannten oppositionellen weißrussischen Nachrichtenkanal Nexta gepostet wurden.

Die Werchowna Rada zitierte Bandera mit den Worten: „Der vollständige und höchste Sieg des ukrainischen Nationalismus wird eintreten, wenn das Russische Reich aufhört zu existieren.“ „Derzeit geht der Kampf mit dem Russischen Reich weiter“, schrieb das Parlament weiter und merkte an, dass der Stabschef der ukrainischen Armee, Waleri Saluschny, sich „dieser Anweisungen von Stepan Bandera sehr wohl bewusst“ sei.

Die Ehrung Banderas stieß jedoch nicht überall auf Begeisterung, so auch in Polen. Auf die Frage nach einer Reaktion Warschaus auf den Twitter-Post betonte der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, dass ein solches Verhalten inakzeptabel sei: „Wir sind extrem kritisch gegenüber jeder Verherrlichung oder auch nur der Erwähnung von Bandera.“

Morawiecki zufolge erinnere die Werchowna Rada „an einen Menschen, der ein Ideologe der verbrecherischen Zeit war“. Anschließend brachte der Politiker gegenüber dem ukrainischen Ministerpräsidenten Denis Schmygal seine Empörung zum Ausdruck. Morawiecki habe im Gespräch mit Schmygal eine „absolut ablehnende Haltung“ gegenüber der „Verewigung des Andenkens an Bandera“ geäußert. Der polnische Ministerpräsident fügte hinzu:

„Mir fehlen die Worte der Empörung über jegliche Handlungen, durch die die Verantwortlichen für die Verbrechen in Wolhynien gelobt oder geehrt werden. Damals verstarben zwischen 100.000 und 200.000 Polen durch die Hand von Ukrainern. Es war ein Völkermord. Wir werden das nie vergessen. Es gibt in mir nicht die geringste Zustimmung, diese Verbrechen zu rechtfertigen.“ Der Dialog zwischen den Ministerpräsidenten zog anscheinend Konsequenzen nach sich. Der umstrittene Tweet wurde schlussendlich entfernt.

Auch in Israel wurde man auf die Ehrung Banderas in der Ukraine aufmerksam. Der Autor Sam Sokol von der Zeitung Haaretzweist darauf hin, dass die israelische Botschaft bereits vor einem Jahr während der Feierlichkeiten zu Banderas Geburtstag in Kiew Kritik geäußert habe. Doch in diesem Jahr hielten sich die Diplomaten mit ihren Äußerungen zurück. Sokol zitierte eine ungenannte israelische diplomatische Quelle: „Wir haben unseren Standpunkt mehrfach deutlich gemacht, aber es scheint, dass wir nichts tun können, zumindest in diesem Moment.“

Bandera war der Anführer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und einer der Hauptinitiatoren ihres kämpferischen Flügels, der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA).

Die UPA wurde im Oktober 1942 gegründet, und obwohl ihr Ziel eigenen Angaben zufolge darin bestand, für die ukrainische Unabhängigkeit zu kämpfen, kollaborierte sie mit den Nazis und kämpfte gegen die sowjetischen Streitkräfte. Die OUN-UPA beging zahlreiche Verbrechen, darunter auch gegen Polen und Juden.

Polen verweist unter anderem auf das Massaker von Wolhynien – die Massenvernichtung der polnischen Bevölkerung von Wolhynien im Jahr 1943. Tausende von Ukrainern, die sich weigerten, mit den Nationalisten zusammenzuarbeiten, wurden ebenfalls brutal ermordet. In Polen gilt das Massaker von Wolhynien als Völkermord. Diese Tragödie ist noch immer der größte Stolperstein in den Beziehungen zwischen Warschau und Kiew.

Quelle: RT

3. Januar 2023

„Unglaublicher Vorgang“ – Bundeswirtschaftsministerium unter Habeck verweigert Antworten zu Rüstungsexporten (Nachdenkseiten)

zum Artikel:
Nachdenkseiten

3. Januar 2023

Russisches Quartier angegriffen. Attacke zu Silvester: Kiew nennt Hunderte, Moskau 63 getötete Soldaten – Von Reinhard Lauterbach (junge Welt)

https://www.jungewelt.de/artikel/441991.krieg-in-ukraine-russisches-quartier-angegriffen.html

3. Januar 2023

Erstmals wird jetzt ein US-Aktivist in Deutschland inhaftiert, weil er gegen in Deutschland stationierte US-Atomwaffen protestiert hat

Inmitten der verschärften nuklearen Spannungen zwischen der NATO und Russland in Europa wurde jetzt zum ersten Mal ein US-Friedensaktivist von einem deutschen Gericht verurteilt, dort eine Gefängnisstrafe wegen Protesten gegen US-Atomwaffen zu verbüßen, die auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel stationiert sind. 80 km südöstlich von Köln. (Beschluss beigefügt) Der Bescheid des Landgerichts Koblenz vom 18. August 2022 fordert John LaForge auf, sich am 10. Januar 2023 bei der JVA Billwerder in Hamburg zu melden. LaForge wird der erste US-Amerikaner sein, der jemals wegen eines Atomwaffenprotestes in Deutschland inhaftiert wird.

Der 66-jährige gebürtige Minnesotaer und Co-Direktor von Nukewatch, einer in Wisconsin ansässigen Interessenvertretung und Aktionsgruppe, wurde vor dem Landgericht Cochem wegen unerlaubter Hausfriedensbruch verurteilt, weil er sich 2018 an zwei „Go-in“-Aktionen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt beteiligt hatte. Es betraf das Betreten des Stützpunkts und das Besteigen eines Bunkers, in dem wahrscheinlich einige der etwa zwanzig dort stationierten thermonuklearen US-Gravitationsbomben B61 untergebracht waren.* (Foto im Anhang)

Das deutsche Landgericht Koblenz bestätigte seine Verurteilung und senkte die Strafe von 1.500 Euro auf 1 600 ($619) oder 50 „Tagessätze“, was 50 Tagen Inhaftierung entspricht. LaForge hat die Zahlung verweigert und gegen die Verurteilungen Berufung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, dem höchsten des Landes, das in dem Fall noch nicht entschieden hat.**

In der Berufung argumentiert LaForge, dass sowohl das Amtsgericht Cochem als auch das Landgericht Koblenz einen Fehler begangen hätten, indem sie sich geweigert hätten, seine Verteidigung der „Kriminalprävention“ zu berücksichtigen, und damit sein Recht auf Verteidigung verletzt hätten. Beide Gerichte sprachen sich gegen die Anhörung von Sachverständigen aus, die sich bereit erklärt hatten, die internationalen Verträge zu erläutern, die jegliche Planung von Massenvernichtungen verbieten. Darüber hinaus, so der Appell, verstoße Deutschland mit der Stationierung der US-Atomwaffen gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV), der ausdrücklich jeglichen Transfer von Atomwaffen zwischen Vertragsparteien verbiete, darunter auch die beiden USA und Deutschland. Der Appell argumentiert auch, dass die Praxis der „nuklearen Abschreckung“ eine andauernde kriminelle Verschwörung ist, eine enorme, unverhältnismäßige,

Über ein Dutzend deutsche Anti-Atomkraft-Widerstandskämpfer und ein niederländischer Staatsbürger wurden in letzter Zeit wegen gewaltfreier Aktionen auf der umstrittenen NATO-Basis „Atomteilung“ inhaftiert.

Für weitere Informationen kontaktieren:Marion Küpker, Hamburg, Deutschland CET+49 172 771 3266, < 

mariongaaa@gmx.de >Felice oder Jack Cohen-Joppa, Tucson, AZ, USA MST+1-520-323-8697 

Nuclearsisters@igc.org >

3. Januar 2023

Blutiger Start. Die Debatte über Verhandeln oder Waffenliefern zeigt: Selbst ein NATO-Schlachtross wie General a. D. Domröse kündigt angesichts des Stellungskrieges, der Blitzsiegpläne zunichte machte, nun einen Waffenstillstand an. – Von Arnold Schölzel (junge Welt)

https://www.jungewelt.de/artikel/442021.blutiger-start.html

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