In der Ukraine ist am 16. August ein neues Gesetz in Kraft getreten: das Gesetz über Kollaboration. Demnach werden Handlungen der Zusammenarbeit – mit den Truppen Russlands oder der Volksrepubliken Donezk und Lugansk, oder aber auch mit den jeweiligen provisorischen zivilmilitärischen Verwaltungsorganen in den befreiten Gebieten der Ukraine – mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Nach Angaben einer Sprecherin des ukrainischen Innenministeriums, Aljona Matwejewa, gegenüber Ukrinform kann eine Person nicht nur dann verurteilt werden, wenn sie zur Unterstützung des russischen Militärs aufruft oder Informationen über das ukrainische Militär weitergibt. Nein, es reicht bereits, russische humanitäre Hilfe anzunehmen oder zu verteilen:
„Wenn eine Person beispielsweise zur Unterstützung des russischen Militärs aufruft oder Informationen zur Verfügung stellt, von diesem humanitäre Hilfe entgegennimmt und verteilt, dann ist das ein Strafmaß, wenn es sich aber um schwerwiegendere persönliche Handlungen handelt, […] dann kann das Strafmaß in diesem Fall schwerwiegender sein und sogar bis hin zu lebenslanger Haft gehen.“
