Wladimir Putin: „Einen Atomkrieg darf es nicht geben“
Zu Beginn der Zehnten Überprüfungskonferenz der Teilnehmerstaaten des Atomwaffensperrvertrages hat der russische Präsident Wladimir Putin in einer Grußbotschaft die Bedeutung dieses Vertragswerks bekräftigt.
„Wir gehen davon aus, dass es in einem Atomkrieg keine Sieger geben kann und dass er niemals geführt werden darf, und (darum) setzen wir uns für gleiche und unteilbare Sicherheit für alle Mitglieder der Weltgemeinschaft ein“, betonte der russische Staatschef in dem Grußwort.
Wladimir Putin wies weiter darauf hin, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag) in dem halben Jahrhundert seines Bestehens zu einem Schlüsselelement des internationalen Sicherheitssystems und der strategischen Stabilität geworden ist. Die darin vorgesehenen Verpflichtungen in den Bereichen Nichtverbreitung, Abrüstung und friedliche Nutzung der Atomenergie entsprächen in vollem Umfang den Interessen sowohl der Kernwaffen- als auch der Nichtkernwaffenstaaten, betonte der russische Präsident.
Atomwaffenverbotsvertrag
(Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW)
Erste Konferenz der Vertragsstaaten
(Wien, 21.-23. Juni 2022)
Kommentar von Maria Sacharowa,
Sprecherin des Außenministeriums der Russischen Föderation:
Obwohl wir uns dem edlen Ziel verpflichtet fühlen, eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen, halten wir weiterhin an unserer Position fest, dass die Abfassung des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) verfrüht, falsch und im Wesentlichen kontraproduktiv war. Dieser Vertrag trägt nicht zur Verringerung der wachsenden nuklearen Risiken bei und bringt die Menschheit seinem erklärten Ziel keinen Schritt näher. Der im Atomwaffenverbotsvertrag festgelegte Ansatz verschärft nur die Spannungen zwischen Kernwaffenstaaten und Nichtkernwaffenstaaten. Er lässt die militärpolitische und strategische Situation außer Acht und widerspricht dem Grundsatz, dass die nukleare Abrüstung in einer Weise erfolgen sollte, die zu „mehr Sicherheit für alle“ führt. Wir sehen keine realistischen Möglichkeiten für die Umsetzung praktischer Maßnahmen zur Reduzierung der nuklearen Rüstung auf der Grundlage des Atomwaffenverbotsvertrages
Wie alle anderen Staaten, die über nuklear-militärische Fähigkeiten verfügen, hat sich Russland nicht an der Vertragsstaatenkonferenz beteiligt und beabsichtigt auch nicht, dies in Zukunft zu tun. Wir haben auch nicht vor, mit ergänzenden Gremien zusammenzuarbeiten, die im Rahmen der kooperativen Bemühungen der TPNW-Teilnehmer zur Umsetzung des Vertrags geschaffen wurden.
Was die Wiener Erklärung und den Wiener Aktionsplan anbelangt, die auf der Grundlage der Ergebnisse des Treffens der Vertragsstaaten angenommen wurden, so spiegeln diese Dokumente unserer Ansicht nach nicht die objektiven Realitäten wider und haben keine Aussicht auf eine volle Umsetzung.
In diesem Zusammenhang stellen wir insbesondere fest, dass die Behauptung Atomwaffen seien mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages eindeutig und umfassend völkerrechtlich verboten nicht der Realität entspricht. Die Russische Föderation geht nach wie vor davon aus, dass dieser Vertrag ausschließlich seinen Vertragsparteien Verpflichtungen auferlegt und in keiner Weise weder für unser Land noch für andere Staaten, die ihn nicht unterzeichnen und ratifizieren, bindend ist. Angesichts der von einer Reihe von Staaten immer wieder vorgebrachten Ziele trägt das Abkommen auch nicht zur Entwicklung des Völkergewohnheitsrechts bei.
Dementsprechend sieht sich Russland weder an die Beschlüsse gebunden, die auf der ersten Konferenz der Vertragsstaaten verabschiedet wurden noch an jene, die auf nachfolgenden Konferenzen zum Atomwaffenverbotsvertrag gefasst werden.
Im Hinblick auf den in den Abschlussdokumenten des Treffens der Vertragsstaaten geäußerten Wunsch, sich für die weltweite Geltung des Atomwaffenverbotsvertrags auf dauerhafter Basis einzusetzen, möchten wir Folgendes betonen: Die Russische Föderation beabsichtigt nicht, dem Vertrag beizutreten und ist der Auffassung, dass der Vertrag keine universellen Standards festlegt – weder jetzt noch in Zukunft.
Die von den TPNW-Vertragsparteien geäußerte Entschlossenheit, durch „weitere Stigmatisierung und Delegitimierung von Kernwaffen“ ein „nukleares Zero“ zu erreichen, ist von einer pragmatischen Sicht der Dinge weit entfernt. Der Versuch eines Teils der internationalen Gemeinschaft, Atomwaffen zu „delegitimieren“, kann offensichtlich keinen wirklichen Fortschritt in Richtung Abrüstung bringen.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Befürworter des Atomwaffenverbotsvertrags (TPNW) die These von der angeblichen „Vereinbarkeit “ dieses Vertrags mit dem Atomwaffensperrvertrag propagieren und sehen ersteren als eine „wirksame Maßnahme“ zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäß Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags. Damit verurteilen sie Maßnahmen, die ihrer Meinung nach das Risiko bergen, den Atomwaffensperrvertrag als Eckpfeiler des Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes zu unterminieren. Das Problem ist jedoch, dass unserer Ansicht nach der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW), der ohne Rücksicht auf die strategischen Realitäten und Sicherheitsinteressen der Kernwaffenstaaten entwickelt wurde, dem Atomwaffensperrvertrag (NNPT) irreparablen Schaden zufügen könnte. Eine aggressive Förderung des Atomwaffenverbortsvertrages vertieft die Spaltung zwischen den Staaten und untergräbt das Regime des Atomwaffensperrvertrags indem es dessen Autorität untergräbt. Tatsächlich wird die völkerrechtliche Grundlage für die Abrüstung in separate und unvereinbare Elemente zersplittert.
Wir sind der Ansicht, dass der Atomwaffensperrvertrag, der sich seit langem bewährt hat, ein eigenständiges Dokument ist und keine Ergänzungen oder Präzisierungen benötigt, die über die im Überprüfungsprozess vereinbarten Schritte hinausgehen. Für die Russische Föderation bleibt der Atomwaffensperrvertrag uneingeschränkt der grundlegende rechtliche Bezugspunkt in diesem Bereich.
Aus den Dokumenten der TPNW-Vertragsstaatenkonferenz geht hervor, dass die Vertragsparteien bei ihren Bemühungen um die Umsetzung des Atomwaffenverbotsvertrags weiterhin abstrakte humanitäre Erwägungen als wichtigste Triebkraft für die nukleare Abrüstung betrachten. Wir sind der Meinung, dass der humanitäre Gedanke, so wichtig er auch sein mag, nicht ohne Gegengewicht an erster Stelle stehen darf, wenn es um Krieg und Frieden, nationale Sicherheit und sogar das Überleben von Staaten geht. Er darf nicht die vorrangige Lösung dringender Fragen der internationalen Sicherheit und Stabilität in den Hintergrund drängen, die wiederum dazu beitragen Voraussetzungen für eine weitere nukleare Abrüstung zu schaffen. Im gegenwärtigen turbulenten Umfeld sind besonders sorgfältige und methodische gemeinsame Anstrengungen erforderlich, um ein entsprechendes günstiges Klima zu schaffen.
Die am Vorabend der TPNW-Vertragsstaatenkonferenz im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt abgegebenen Erklärungen über die „gegenseitige Androhung des Einsatzes von Atomwaffen“, sowie einzelne Behauptungen, die von der Konferenztribüne über eine angebliche „russische nukleare Erpressung“ aufgestellt wurden, können nur verwundern. Wir betonen noch einmal: Russland hat zu keinem Zeitpunkt irgendwelche „nuklearen Drohungen“ ausgesprochen.
Russlands Vorgehen beruht ausschließlich auf der Logik der Abschreckung, auch in der aktuellen Situation, in der die NATO-Mitgliedstaaten – die die Verschärfung der Ukraine-Krise provoziert, einen hybriden Krieg gegen Russland entfesselt und sich selbst zu einem „Nuklearbündnis“ erklärt haben – gefährlich am Rand eines direkten bewaffneten Konflikts mit unserem Land balancieren. Ob man es nun mag oder nicht, solange es Atomwaffen gibt, bleibt die Logik der Abschreckung ein wirksames Mittel, um nukleare Konfrontationen und groß angelegte Kriege zu verhindern.
Das Wesen der russischen Politik in diesem Bereich, die auf dem Postulat der Unzulässigkeit eines Atomkriegs beruht, zu Propagandazwecken zu verzerren, ist absolut inakzeptabel. Generell können wir zwar der unrealistischen Vorstellung nicht zustimmen, dass es eine „Abkürzung“ zu einer atomwaffenfreien Welt gibt, aber wir sind weiterhin offen für einen von gegenseitigem Respekt geprägten, konstruktiven Dialog mit allen interessierten Parteien und für eine pragmatische Arbeit in den einschlägigen internationalen Formaten, um im Geiste des guten Willens die Voraussetzungen für die nächsten Schritte in diese Richtung zu schaffen.
Ein spekulativer Zeitplan für das Erreichen eines Endergebnisses ist jedoch wenig hilfreich. Weitere Fortschritte sollten in umfassender Weise und in strikter Übereinstimmung mit Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags erzielt werden, ohne dessen einzelne Elemente aus dem ganzheitlichen Kontext der allgemeinen und vollständigen Abrüstung herauszunehmen. Fortschritte sind nur auf der Grundlage eines bewährten und schrittweisen Ansatzes möglich, der internationale Stabilität und Sicherheit für alle Staaten fördert – ohne Ausnahme.
