Nuclear weapons threaten our security. We demand Germany’s support for the UN Treaty on Nuclear Weapons.
On October 24, the 50th nation ratified the UN Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW). By crossing the 50 ratification threshold on January 22, 2021, the treaty will enter into legal force and become international law, binding on the states that have already ratified it, and all those which subsequently ratify the treaty.
In cooperation with the international peace-network World Beyond War and Roger Waters (Pink Floyd) and other peace-groups like Attac Berlin we are organizing a campaign to draw attention to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons on January 22, 2021.
We have booked large-sized billboards in downtown Berlin for the period of two weeks in September 2021.
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Kommentare deaktiviert für Sprecherin des russischen Außenministeriums, Sacharowa mahnt Deutschland: Nichtdiskriminierung bei Entschädigung der Opfer der Leningrad-Blockade (RT DE)
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Kommentare deaktiviert für „Wahlmanipulation, Skripals, Litwinenko sind Teil einer medial-politischen Kampagne gegen Russland“ (RT DE)
Heftige Proteste haben in Namibia den Versuch der Bundesregierung vorläufig gestoppt, die Forderung nach angemessenen Entschädigungen für den Genozid an den Herero und Nama auszuhebeln. Berlin hatte sich mit der Regierung in Windhoek auf ein vorgebliches Versöhnungsabkommen geeinigt, das den Genozid lediglich politisch, nicht aber juristisch anerkennt und daher keine förmlichen Reparationen, sondern nur freiwillige Zahlungen im Wert der bisherigen deutschen Entwicklungshilfe vorsieht. Bedeutende Organisationen der Herero und Nama weisen es zurück und haben am Dienstag seine Ratifizierung im namibischen Parlament verhindert. Unterdessen halten weitere Staaten ihre Forderungen nach Entschädigung für deutsche Kolonial- und Weltkriegsverbrechen aufrecht, so zumindest zeitweise Tansania, vor allem aber Polen und Griechenland. Die Reparationsschuld der Bundesrepublik gegenüber Warschau wird auf 850 Milliarden Euro, diejenige gegenüber Athen wird auf 288 Milliarden Euro geschätzt. Athen hat zuletzt anlässlich des 80. Jahrestags des deutschen Überfalls Verhandlungen angemahnt – vergebens.
Die Corona-Schnelltests müssen ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden. Wir bieten im Anti-War Café kostenlose Testsets an, die jeder Gast vor Ort selbst durchführen kann. Nach 15 Minuten und einem negativen Ergebnis kann man den Innengastraum betreten. Allerdings gilt auch dann weiterhin die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen, solange man sich nicht an einem Sitzplatz aufhält. Interessierte können allerdings, solange sie nichts verzehren, weiterhin ohne Test, allerdings mit Maske, das Anti-War Cafe betreten und sich dort aufhalten.
Verhaltens- und Abstandsregeln für Gastronomie.
Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen, soweit geschlossene Räume betroffen sind, nur von Gästen aufgesucht werden, die negativ getestet sind; dies gilt nicht für die bloße Nutzung sanitärer Anlagen. Die jeweils Verantwortlichen haben zur Kontrolle der Verpflichtung zu prüfen und Personen, die einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen, den Zutritt zu verweigern. Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden.
Die Bestuhlung und Anordnung der Tische in Gaststätten ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die untereinander nicht zum engsten Angehörigenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Die Anwesenheit der Gäste in Gaststätten und Kantinen ist zu dokumentieren, soweit diese nicht ausschließlich Getränke abholen.
Gäste und Personal müssen in geeigneter Form auf die aktuellen Hygieneregeln (Abstand, Husten- und Niesetikette) hingewiesen werden, insbesondere in kritischen Bereichen wie sanitären Einrichtungen (bspw. Abstand zwischen Urinalen), beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, auf Fluren, Gängen sowie Treppen.
Die genannten Regeln sollten zudem auf den Onlineauftritten der Betriebe kommuniziert werden.
Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und ggf. Wartebereich sind kenntlich zu machen.
Die Betriebe haben die Einhaltung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Gäste zu kontrollieren. Sie ergreifen bei Verstößen entsprechende Maßnahmen.
Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, ist vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Getränke dürfen nur an Tischen verzehrt werden.
Gäste dürfen je Tisch- und Sitzgruppe nur im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen platziert werden. Gäste, die im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkung an einer Tisch- oder Sitzgruppe platziert werden, müssen untereinander den Mindestabstand nicht einhalten.
Gäste müssen im Innenbereich ein maximal 24 Stunden altes auf SARS-CoV-2 negatives Testergebnis, einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dies gilt nicht für die bloße Nutzung sanitärer Anlagen.
Anwesenheitsdokumentation und Nachverfolgung (für Gastronomie)
Verantwortliche für Gaststätten und Hotels haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Diese kann analog oder digital erfolgen. Reservierungssysteme können, sofern sie die erforderlichen Daten erfassen und diese dem Gesundheitsamt übermittelt werden können, eine Dokumentation vor Ort ersetzen.
Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten: • Vor- und Familienname, • Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes, (verzichtbar bei digitalen Anwendungen) • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden • Anwesenheitszeit und • Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden (verzichtbar bei digitalen Anwendungen).
Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren (analog) bzw. zu speichern (digital).Sie ist der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Besuchs krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig war.
Eine medizinische Maske ist von Gästen in geschlossenen Räumen sowie im Freien zu tragen. Gäste, die sich an ihrem Platz aufhalten, müssen keine Maske tragen.
Das Personal in Gaststätten mit Gästekontakt sowie in Beherbergungsbetrieben muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Nachweis der Gäste über eine Testung/Impfung/Genesung (für Innengastronomie)
Gäste der Gastronomiebetriebe können den Negativ-Nachweis wie folgt erbringen:
durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder PCR-Test, ausgestellt durch ein Testzentrum;
mittels Durchführung eines zur Selbstanwendung zugelassenen SARS-CoV-2 Antigen- Schnelltests unter Aufsicht des Betriebspersonals mit negativem Ergebnis.
Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt zu verweigern. Die Person ist durch den Betrieb darüber zu unterrichten, sich sofort abzusondern, alle Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden und einen Termin zur PCR- Testung zu vereinbaren (z.B. Teststelle mit entsprechendem Angebot einer kostenlosen PCR-Nachtestung, Hausarzt).
Es steht den Betrieben frei, ob sie die Selbsttests vor Ort anbieten. Werden diese angeboten, ist ein ausreichend dimensionierter, abgetrennter Bereich dafür vorzuhalten (bspw. vor dem Betrieb, separater Raum/Bereich). Die Aufsicht der Selbsttests kann auch durch eine transparente Abtrennung bspw. durch eine Acrylglasscheibe erfolgen.
Für Gäste, die alle für den vollständigen Impfschutznotwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber ist mitzuführen.
Die Vorlage und Art des entsprechenden Nachweises ist in der Anwesenheitsdokumentation zu vermerken.
Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife oder Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Lüfter und Handtrockner sind außer Betrieb zu nehmen.
Lüftung für Gastronomie
Das Ziel ist der Austausch der Luft und die kontinuierliche Versorgung des Innenraums mit Frischluft. Durch das Lüften wird die Zahl in der Luft potenziell vorhandener erregerhaltiger feinster Tröpfchen reduziert. Um die Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern, sind Maßnahmen bezüglich einer ausreichenden Lüftung von Gasträumen und Arbeitsräumen zu treffen und umzusetzen. Es ist eine mindestens stündliche Lüftung anzustreben.
Auch aus diesem Grunde soll Gästen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorrangig am Fenster bzw. im Außenbereich einer Gastronomie oder eines Hotels niederzulassen.
Sollte sich eine infizierte Person gemeinsam mit anderen Personen im Raum aufhalten, so setzt sich das Infektionsrisiko neben der Aktivität der Personen aus der dem Raum zugeführten virenfreien Luftmenge und der Aufenthaltszeit zusammen. Wie viele Personen sich insgesamt im Raum aufhalten, beeinflusst zudem das Infektionsgeschehen insgesamt.
Daher sind die Belüftung, die Aktivität, die Anzahl der Personen im Raum sowie die Aufenthaltszeit gemeinsam zu betrachten.
Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.
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NEU: Corona-Prävention Hygienerahmenkonzept Gastronomie DOWNLOAD LINK PDF
In meiner Regionalzeitung lese ich heute die Überschrift; „Biden: USA wollen ‚keinen neuen kalten Krieg‘“. Das ist die erste Lüge. Die USA befinden sich mitten in einem neuen kalten Krieg mit Russland und China.
Darunter steht: Biden „bekennt sich klar zu den UN und ihren Werten“. Das ist die zweite Lüge. Zu den Werten der UN gehören Frieden und die Achtung der Menschenrechte. Die USA führen bekanntlich viele völkerrechtswidrige Kriege und ermorden täglich Menschen durch Bombenkriege, Drohnenkriege und Handelskriege.
Im Text lesen wir, dass Biden sich zum Multilateralismus bekennt. Von wegen Multilateralismus. Der neue Atom-U-Boot-Deal mit Australien und der Militärpakt „AUKUS“ mit Australien und Großbritannien brüskieren die Europäer und vor allem Frankreich.
Weiter heißt es, „die internationale Gemeinschaft müsse ihre Kräfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie, den Klimawandel und Menschenrechtsverstöße daher rascher und entschlossener bündeln.“ Biden soll bei sich selber anfangen. Klimawandel? Die USA sind der weltweit zweitgrößte Verschmutzer. Und Menschenrechtsverstöße? Siehe oben.
Am Ende des Artikels heißt es: „Über Kreuz liegen die USA mit Verbündeten nicht nur beim chaotischen Ende des Einsatzes in Afghanistan, sondern auch bei der Verteilung von Corona-Impfstoffen in Entwicklungsländern. Zudem gibt es offene Fragen, wie mit militärischen und wirtschaftlichen Manövern Chinas umzugehen sei.“ Trotz dieser relativierenden Bemerkungen ist der von der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) verbreitete Text (Überschriften werden von den Zeitungs-Redaktionen gemacht) ein klassisches Beispiel für die Lügenpropaganda der nach wie vor militärisch dominierenden Weltmacht USA. Von den Millionen Menschen, die in den US-Kriegen ums Leben kommen, von den Folterkammern und den Drohnenkriegen ist in dem Text keine Rede. Und wie in den letzten Jahren üblich, wird die atomare Bedrohung ausgeklammert, die von einem Tag auf den anderen ungezählte Menschenleben vernichten und große Teile der Erde unbewohnbar machen kann.
Die Weltbevölkerung, die 1800 noch 1 Milliarde Menschen umfasste, beträgt heute 7,8 Milliarden. Die Bevölkerungswachstumsrate wird aber laut einer jetzt veröffentlichten Studie aus den USA im Jahr 2023 unter 1 % absinken.
In einem Viertel der Länder ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits rückläufig. Bis 2050 wird es in 151 der 195 Länder und Regionen der Welt einen Bevölkerungsrückgang geben.
2064 soll die Weltbevölkerung mit knapp 10 Milliarden Menschen ihren Höhepunkt erreichen und dann abnehmen.
In den geschätzt 300.000 Jahren Menschheitsgeschichte haben Kaltwetterperioden und Epidemien immer wieder zu Bevölkerungsrückgängen geführt. Ab Mitte dieses Jahrhunderts soll zum ersten Mal eine Periode anhaltenden Niedergangs eintreten.
(Eigener Bericht) – Scharfe Kritik an den westlichen Herstellern von Covid-19-Impfstoffen, insbesondere an dem deutschen Unternehmen BioNTech, übt Amnesty International. Wie die Menschenrechtsorganisation in einer heute erscheinenden Studie konstatiert, liegt die Verantwortung dafür, dass bisher nur 0,3 Prozent der weltweit verabreichten Covid-19-Impfdosen armen Ländern zugute kamen, nicht bloß bei den wohlhabenden Staaten des Westens, die die Märkte leerkaufen, um Kinder zu impfen sowie Vakzine zu horten. Schuld daran tragen darüber hinaus die großen Impfstoffproduzenten: Sie verweigern die zumindest zeitweilige Freigabe ihrer Patente und vernachlässigen dramatisch notwendige Lieferungen an die internationale COVAX-Initiative – um zum Teil riesige Gewinne zu erzielen. BioNTech etwa gelang es, seinen Profit im zweiten Quartal 2021 auf 3,92 Milliarden Euro zu steigern – bei einem Gesamtumsatz von 7,36 Milliarden Euro. Das könne die Wende für die zuletzt schwächelnde deutsche Pharmabranche bringen und das deutsche Wachstum beschleunigen, urteilen Experten. Die Versorgung ärmerer Länder leistet derzeit vor allem China.
Die Pandemieprofiteure Internationale NGO kritisiert exzessive Profite der mRNA-Impfstoffhersteller, darunter BioNTech. Ärmere Länder werden vor allem von China versorgt. Berlin will Impfdosen horten – zur „Vorsorge“.
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