Falls die Meldung von TASS tatsächlich zutrifft, dass dem Ryanair Flug die Landung in Vilnius, Warschau, Lemberg, Kiew verweigert wurde, und falls es zutrifft, dass Minsk wie im Funkverkehr eigentlich belegt, lediglich eine Empfehlung aussprach den Flughafen in Misk anzufliegen – und falls es weiterhin zutrifft, dass die weissrussische Mig29 lediglich eine beobachtende Funktion hatte, dann könnte nämlich auch eine gänzlich andere Schlussfolgerung zum tragen kommen.
Vielleicht sollte Lukaschenko eine Falle gestellt werden. Denn den offiziell per Haftbefehl gesuchten „Blogger“ musste man dann in Minsk nämlich verhaften.
Warschau hat inzwischen angeblich das Landeverbot für die Maschine dementiert.
An dieser Stelle sollte weiter recherchiert werden.
