Im Bundestag steht in der kommenden Woche der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (kurz: 3. BevSchG) zur Abstimmung. Ich werde mit NEIN stimmen. Grundsätzlich dürfen so elementare Gesetze wie das vorliegende, das wichtige Freiheitsrechte aller einschränkt, nicht im Schweinsgalopp durch den Bundestag gejagt werden. Für diese Art von Notgesetzgebung, für das „Fahren auf Sicht“ kann es doch spätestens seit dem Sommer keine Rechtfertigung mehr geben, den aktuellen Ausnahmezustand bei der Gesetzgebung aufrechtzuerhalten. Das Parlament muss wieder ins Zentrum der Politik rücken!
Dass die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingedämmt werden muss, liegt angesichts der steigenden Infektionszahlen, angesichts der Hilferufe aus Frankreich und Belgien mit ihren überforderten Gesundheitssystemen und angesichts der Bilder notversorgter Patienten vor (!) überfüllten Krankenhäusern in Italien auf der Hand. Beim weiteren Vorgehen müssen und können aber rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien gewahrt werden. Es darf nicht sein, dass der demokratische Diskurs durch die Regierungspolitik ausgehebelt wird. Kontaktbeschränkungen, Ausgangs- und Besuchsverbote, Theater- und Restaurantschließungen und andere Bestimmungen greifen tief in die Grundrechte, in soziale Sicherheiten und in den Alltag der Menschen ein. Über wesentliche Entscheidungen zur Strategie in der Pandemiebekämpfung müssen der Bundestag und die Landtage entscheiden, nicht die Runden von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten. Die Kontrolle der Infektionszahlen und damit auch die Vorbeugung einer Überlastung des Gesundheitssystems leben von der Akzeptanz in der Bevölkerung und diese darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Im Antrag „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ (Drs. 19/23942) fordert DIE LINKE, dass die Bundesregierung endlich eine längerfristige Strategie zum Umgang mit der Corona-Pandemie vorlegt und diese vom Bundestag ggf. geändert und beschlossen wird. Wir brauchen eine Evaluation, eine transparente Überprüfung, die neben der Wirksamkeit der Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes auch deren Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und die Verhältnismäßigkeit sowie nicht zuletzt auch die soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit der Hilfspakete umfasst.