Am kommenden Mittwoch, den 18. November wird im Bundestag die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zur Abstimmung vorgelegt. Danach muss es allerdings auch noch im Bundesrat angenommen werden.
Der Gesetzesentwurf wird äussert kontrovers diskutiert.
Hier die Position der Partei DIE LINKE:
Die Partei DIE LINKE fordert die Bundesregierung unter anderem auf dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.
Zugleich solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder solle die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen.

Hier der komplette Antrag der Partei DIE LINKE:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923942.pdf
Die Abgeordnete Sevim Dagdelen schreibt hierzu folgendes:
DIE LINKE steht weiterhin an der Seite derjenigen, die auch und gerade in Corona-Zeiten Demokratie und Freiheitsrechte verteidigen und vor deren Beschneidung durch die Bundesregierung warnen. Ich selbst habe dem im März von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht zugestimmt und dies zusammen mit anderen Mitgliedern meiner Fraktion in einer persönlichen Erklärung auch begründet (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19154.pdf#P.19191). Und ich werde auch der am 3. November in den Bundestag eingebrachten diesbezüglichen Gesetzesvorlage die Unterstützung verweigern. Ich begrüße es ausdrücklich, wenn Grundrechtseinschränkungen auch den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.
