Die Heidelberger Juristin Beate Bahner wurde und wird von einigen immer noch als juristische Freiheitskämpferin in Sachen „Corona-Verschwörung“ gehandelt.
Wenn man sich jedoch die Einlassungen in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Corona-Verordnungen in Ruhe durchliest schlägt einem eine derart grenzwertige Weltsicht entgegen, dass es eigentlich jedem die Sprache verschlagen sollte.
In ihrem Antrag schreibt sie:
Link hier: https://bit.ly/3a2gEHf
(auszugsweise)
„Schon zweimal in der Geschichte des 20. Jahrhunderts haben Regierungen jedoch beschämenderweise dazu aufgerufen, ihre Mitmenschen und Nachbarn zu denunzieren. Dies passiert aktuell ein drittes Mal.….Noch nie wurde mit einer beispiellosen Medienkampagne in wenigen Wochen bei einem ganzen Volk eine Panik verbreitet, um hierdurch die Akzeptanz eines beispiellosen Shutdown zu erhalten. Noch nie war ein ganzes Volk nahezu dankbar dafür, dass die Regierung jetzt alles tut, um uns vor einem angeblichen Killervirus zu bewahren, welches tatsächlich grippeähnliche Auswirkungen hat und lediglich in wenigen Ausnahmefällen zu schweren Lungenentzündungen führen kann ….Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats in nur 2 Wochen ….Dies alles wird begleitet durch eine beispiellose Medienkampagne …….grauenvolle Bilder aus Italien, Spanien und New York ……….Die damit geschürte Panik wird untermauert durch vollkommen unseriöse und wissenschaftlich haltlose Hochrechnungen des führenden Virologen Prof. Droste. Und sie widerspricht insbesondere der tatsächlichen Situation der Infektionen, der Sterbefälle und der Situation in den Kliniken, insbesondere entgegen der Auffassung einer Vielzahl medizinischer Experten, die in den öffentlichen Medien nie zu sehen waren.
So wird seit vielen Wochen ein Horrorszenario vermittelt, welches tatsächlich imstande war, nahezu die gesamte Bevölkerung in helle Angst und Panik zu versetzen………...Schlimmste Panikmache auf Basis von Lügen……….All dies ist nachweislich gelogen – und wird nie eintreten. Die Corona-Epidemie hat einen völlig normalen grippeähnlichen Verlauf, vor dem sich niemand ängstigen muss. In Deutschland ist noch kein Patient an Covid19 gestorben, der nicht alt oder vorerkrankt war, und daher vermutlich durch die Schwächung seines Immunsystems an Alter oder an seinen Vorerkrankungen verstorben ist….
Staatzersetzende Propaganda……….Manipulation ganzer Gesellschaften und für die Zerstörung des Vertrauens und insbesondere des gesunden Menschenverstands nicht nur aller 83 Millionen Menschen in Deutschland, sondern der Menschen in der ganzen Welt! Dies ist eine beispiellose Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im dritten Reich erlebt hat…… in beispielloser Weise ihrer Freiheit beraubt worden. Insbesondere wurde die Gesundheit – insbesondere der von der Außenwelt und den Angehörigen abgeschnittenen alten und kranken Menschen in unmenschlicher und zynischer Weise – für die Antragstellerin vergleichbar nur mit der ungeheuerlichen Verfolgung und
Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich – schwer geschädigt worden.Recht zum Widerstand…..Da den Deutschen somit keine Abhilfe gegen diese Angriffe ihrer Landesregierungen auf die verfassungsrechtlichen Grundordnung möglich ist, haben alle Deutschen (nach dem Wortlaut des Grundgesetzes leider nur die Deutschen) das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG.
Aufruf zur Demonstration am Ostersamstag, 11. April 2020 ……….hiermit lade ich Sie alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein, sich am Ostersamstag um 15 Uhr bundesweit friedlich zu einer Demonstration zu versammeln. Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!
Straftatbestände der Landesregierungen und der Polizei………….Angesichts der so offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der CoronaVerordnungen erfüllen sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei den Straftatbestand des § 344 StGB. Danach droht allen Polizisten bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn und soweit die Polizei also Verstöße gegen die Corona-Verordnung weiterhin mit
Bußgeldern oder gar mit Festnahmen verfolgt, so ist nicht etwa die gesunde und freiheitsliebende Person zu bestrafen, sondern die Polizei, die diese Maßnahmen durchführt. …………..Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht. Dasselbe gilt für alle Bürgermeister, die für ihre Städte und Gemeinden entsprechende Verfügungen erlassen haben. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“Und der Blogger Uli Gellermann schreibt über die Rechtsanwältin Beate Bahner folgendermassen:
„Zweifel gilt zumindest in den Gesellschaftswissenschaften als produktiv. Nie aber bei denen, die an den Hebeln der Macht sind. Dort gelten Zweifler zumeist als Schädlinge. Und was macht man mit Schädlingen? Was man mit denen macht, ist exemplarisch an der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner zu beobachten. Sie hielt die Merkel-Rosskur schlicht für verfassungswidrig, sie schrieb an das Bundesverfassungsgericht, „dass die (Corona-) Verordnungen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdeten“. Noch bevor das Gericht ihren Versuch, die Demokratie zu verteidigen, abschmetterte, wurde die mutige Frau von der Staatsanwaltschaft Heidelberg und dem Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bedroht, weil sie über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben soll.“
Meine persönliche Meinung: Wir leben derzeit weder in einer Diktatur, noch in einem Polizeistaat. Es ist richtig und wichtig über Bürgerrechte zu wachen und sich aktiv für die Einhaltung derselben zu streiten. Die hysterische Art und Weise wie hier argumentiert wird ist allerdings nicht zielführend. Die angewendeten Vergleiche und Verharmlosungen sind darüberhinaus schlichtweg menschenverachtend.
Heinrich Bücker, Coop Anti-War Cafe Berlin
weitere Artikel zum Thema hier:
https://cooptv.wordpress.com/category/corona