Eine beunruhigende Perspektive. Im Zuge der Coronaviruspandemie droht die Etablierung eines Notstandsregimes – Von Norman Paech (junge Welt)

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Wir leben im Ausnahmezustand – so unangenehm es auch ist, sich das einzugestehen. Nach den neuesten Meldungen sind damit über 90 Prozent der Bevölkerung einverstanden. Angst ist die Grundlage dieses Einverständnisses, und Angst lässt sich leicht erzeugen. Die Angst vor dem Terror ist noch nicht einmal überwunden. Unser Grundgesetz kennt keinen Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der dem Reichspräsidenten die Möglichkeit gab, die parlamentarische Kontrolle zu umgehen und mit Notverordnungen zu regieren. Der Parlamentarische Rat wollte bei der Beratung des Grundgesetzes gerade diesen Artikel nicht in die neue Verfassung übernehmen, da er in ihm einen der Sargnägel der Weimarer Republik sah. Zu Recht, denn die Notverordnungen der anschließenden Präsidialkabinette untergruben die demokratische Substanz der Republik so weit, dass sich schließlich der Reichstag mit dem »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich« selbst entmachtete.

Ist es mit dem Bild unserer Verfassung zu vereinbaren, dass wir nun weitgehend auf unsere sozialen Beziehungen verzichten, unseren kulturellen Austausch auf Smartphone und TV reduzieren, die Arbeit verlieren und in existentielle Not stürzen? Maßnahmen des Notstands auf Taubenfüßen. Erinnern wir uns. Der Kampf um die »Notstandsgesetze« dauerte seinerzeit Jahre, bis der Bundestag schließlich gegen großen Druck der Studierenden und Gewerkschaften im Mai 1968 dieses Paket einschneidender Maßnahmen für Krisenzeiten verabschiedete. Bei einem inneren Notstand, ob Spannungs-, Verteidigungs- oder Katastrophenfall, können u. a. das Recht auf Freizügigkeit und das Briefgeheimnis eingeschränkt werden. Sogar der Einsatz der Streitkräfte ist möglich. Derzeit werden bereits der Zugriff aufs Handy als Trackinginstrument und der Rückgriff auf die Bundeswehr diskutiert.

Es stellt sich die Frage, ob wir bereits in diesem Notstand leben, ohne dass er schon als solcher offiziell ausgerufen ist. Wie lange hält die Gewaltenteilung, wenn jetzt schon mit einem reduzierten Parlament der sonst oft langwierige Gesetzgebungsprozess mit drei Lesungen an einem Tag durchgezogen wird? In der Türkei, dem unverzichtbaren NATO-Partner, ermöglicht der Ausnahmezustand, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen, und die »Demokratien« in Israel und Ungarn zeigen unter ihren faschistoiden Autokraten starke Abnutzungserscheinungen. »In der Krise schlägt stets die Stunde der Exekutive«, heißt es wie selbstverständlich in der FAZ (23.3.). Ihr ist aber doch etwas unwohl, dass sie so wenig aus den Parlamenten der Länder und dem Bundestag hört: »Dabei müsste jetzt, wo über eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundes über notstandsmäßige Befugnisse gesprochen wird, auch die Stunde der Parlamente schlagen.« Doch was wäre von ihnen zu erwarten – bei besagten 90 Prozent Zustimmung im Volk?

Man spricht bei der Bekämpfung des Coronavirus nicht ohne Grund von einer Katastrophe. Die letzten zwanzig Jahre waren reich an Kriegen und Krisen. Die Stichworte Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien, World Trade Center, Lehman Brothers, Klimakollaps und Coronavirus stehen für ein permanentes Ausnahmeszenario. Es kann den Menschen entweder in die Revolte treiben oder ihn weich und verfügbar machen. Besorgniserregend in höchstem Maße, dass die Bevölkerung in diesem ständigen Reiz- und Ausnahmezustand reif gemacht wird, auch harte und tiefe Eingriffe in ihre Grundrechte zu akzeptieren. Sie schätzt ihre Sicherheit, die Befreiung von der Angst dann höher ein als ihre Freiheits- und Grundrechte und erkennt nicht mehr, wie weit dieser Ausnahmezustand sich schon in ihren Normalzustand geschoben hat – eine beunruhigende Perspektive für die Zukunft.