Bundestag: Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Anerkennung von Juan Guaidó als Präsident Venezuelas zurücknehmen und als völkerrechtswidrig verurteilen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung hat am 4. Februar 2019 den Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Juan Gerardo Guaidó Márquez, als „legitimen“ Präsidenten Venezuelas anerkannt. Zuvor hatte dieser sich am 23. Januar selbst zum amtierenden Präsidenten Venezuelas erklärt.

Diese Anerkennung steht im Widerspruch zum Völkerrecht. Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen untersagt eine derartige Einmischung in innere Angelegenheiten. Auch die Drohungen der USA mit einer Militärintervention in Venezuela sind nach Artikel 2(4) der UN-Charta völkerrechtswidrig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Anerkennung Juan Guaidós als Präsidenten Venezuelas zurückzunehmen.

2. die Mitgliedschaft Deutschlands als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dafür zu nutzen, eine friedliche und politische Lösung des Konfliktes in Venezuela ohne Einmischung von außen zu befördern und eine weitere Eskalation zu vermeiden, indem die Vermittlungsinitiative Uruguays, Mexikos und der Caricom-Staaten unterstützt wird.

3. Die von Deutschland zugesagten fünf Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie darüber hinausgehende zukünftige Zahlungen an die zuständigen UNO-Strukturen zu geben, damit diese sie gemäß den Grundsätzen humanitärer Hilfe verwenden kann.

Berlin, den 19. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben in einem Sachstand (WD 2 – 3000 – 014/19) festgestellt, dass es „starke Gründe“ für die Annahme gibt, dass es sich bei der Anerkennung Guaidós um eine „Einmischung in innere Angelegenheiten“ handelt. Die Frage, ob diese als unzulässige Intervention zu bewerten ist, sei „durchaus berechtigt“. Da Juan Guaidó über seine Funktion als Parlamentspräsident hinaus keinerlei effektive Kontrolle über die Staatsgewalt, die Streitkräfte und den Sicherheitsapparat ausübt, ist die völkerrechtliche Zulässigkeit nicht gegeben.

Zu den militärischen Drohungen der USA stellt das Gutachten unmissverständlich klar, dass diese mit den Zielen der Vereinten Nationen „unvereinbar“, also völkerrechtswidrig ist.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907987.pdf