12. September 2018
junge Welt 11.9.2018 https://www.jungewelt.de/artikel/339584.krieg-in-syrien-sie-m%C3%BCssten-den-befehl-verweigern.html?sstr=Beteiligung%7Cdeutscher%7CKampfflugzeuge
Interview: Karin Leukefeld
Alexander Neu ist Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke
Die Bundesregierung erwägt die Beteiligung deutscher Bundeswehr-Tornados an möglichen Luftangriffen der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Einrichtungen in Syrien. Ist ein entsprechender Bericht von Bild glaubwürdig?
Was Bild berichtet, sollte immer hinterfragt werden, aber häufig hat die Zeitung gute Quellen. Schaut man sich die Politik der Verteidigungsministerin von der Leyen an, beispielsweise ihre Hochrüstungspolitik oder ihre Unterstützung eines »Regime-Change«, dann kann man tatsächlich nichts ausschließen.
Auswärtiges Amt und Verteidigungsministerium sagen, man tausche sich zu »gemeinsamen Handlungsoptionen« mit den Bündnispartnern aus, »insbesondere für den Einsatz von verbotenen Chemiewaffen«. Der neue US-Beauftragte für Syrien, James Jeffrey, behauptete vor wenigen Tagen, es gebe »jede Menge Beweise« dafür, dass die syrische Armee den Einsatz von Giftgas vorbereite. Sind Ihnen solche Beweise bekannt?
Beweise sind solange keine Beweise, solange sie nicht offen auf dem Tisch ausgebreitet werden. Gerade die »Beweis«-Politik der USA sollte bei allen vernünftig denkenden Menschen einen Alarm auslösen. Noch immer ist der angebliche Giftgasangriff der syrischen Armee vom Frühjahr nicht bewiesen. Gebombt wurde trotzdem – und das völkerrechtswidrig, wie auch das unter anderem von mir in Auftrag gegebene Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages feststellt. Auch andere angebliche Beweise der USA, siehe Irak oder das Racak-Massaker in der serbischen Provinz Kosovo, entpuppten sich als gezielte Inszenierung und somit als Lüge.
Die syrische Regierung dementiert, Giftgas einzusetzen oder eingesetzt zu haben. Alle Giftgasvorräte des Landes wurden unter internationaler Kontrolle vernichtet. Haben Sie Grund, daran zu zweifeln?
Es ist nicht auszuschließen, dass es in Syrien noch Giftgasbestände geben könnte. Die Frage ist, wer verfügt darüber? Man darf nicht vergessen, dass das Land in weiten Teilen unter Kontrolle von Terroristen war, die auch syrische Militärstandorte eingenommen hatten. Frei zirkulierende Giftgasbestände sind nicht auszuschließen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Luftangriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Syrien im April 2018 zwar als gerechtfertigt bezeichnet, eine deutsche Beteiligung aber ausgeschlossen. Wird sich das ändern?
Offensichtlich ist Verteidigungsministerin von der Leyen vorgeprescht. Ob das mit dem übrigen Kabinett und mit der Kanzlerin und dem Amateuraußenminister Maas abgestimmt war, kann ich nicht beurteilen. Allerdings vernehme ich bislang keine Dementis seitens der Kanzlerin oder dieses Außenministers.
Alle bisherigen Luftangriffe des Westens in Syrien wurden ohne völkerrechtliches Mandat ausgeführt. Was bedeutet das für Deutschland?
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben dieses Jahr drei sehr gute Gutachten zu den verschiedenen externen Akteuren – Türkei, USA, Frankreich, Großbritannien, Russland und Israel – in Syrien erarbeitet. Alle drei Gutachten waren eine heftige Ohrfeige für die westlichen Gewaltakteure in Syrien. Kurzum: Alle bisherigen Gewaltmaßnamen des Westens gegen und in Syrien stellen einen qualifizierten Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta dar. Bisher bricht Deutschland ja ohnehin das Völkerrecht im Rahmen des sogenannten Anti-IS-Einsatzes auf syrischem Territorium bzw. in syrischem Luftraum, da diese militärische Maßnahme gegen den expliziten Willen der syrischen Regierung geschieht.
Mit welcher Begründung könnten Piloten oder Offiziere, die an möglichen Angriffen beteiligt werden, ihren Dienst verweigern?
Mit Verweis auf einen Rechtsbruch der Bundesregierung könnten sie nicht nur, sondern müssten sogar den Befehl verweigern. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass das geschehen wird. Es wäre das Ende der individuellen Karriere.
Der Bundestag soll erst im nachhinein befragt werden. Soll das Mitspracherecht der Abgeordneten ausgehebelt werden?
Es gibt immer wieder Versuche, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu unterlaufen. Hier nun das Parlament zu umgehen, könnte nur mit Verweis auf Paragraph 5 »Gefahr im Verzug« stattfinden. Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Bundesregierung nicht folgen würde.
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