Offener Brief und Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen und Antifaschisten
Berlin , 9. August 2018
Sehr geehrter Innensenator Andreas Geisel!
Wo bleibt ein Verbot des „Rudolf-Heß-Marsch“ am 18. August in Spandau?
Mit Verwunderung und wachsendem Unverständnis nehmen wir das Schweigen des Berliner Innensenta(or)s zum geplanten neonazistischen „Rudolf-Heß-Marsch“ am 18. August in Spandau zum 31. Todestages des ehemaligen Stellvertreters Adolf Hitlers auf.
„Die demokratische Grundordnung gilt leider auch für Arschlöcher“ haben sie letztes Jahr gesagt. Aber ist auch die offene Verherrlichung von Faschismus, Rassismus und Antisemitismus und Wegbereitern des Holocaust durch sie geschützt?
Und gilt sie nicht für die alten und neuen Opfer von Rassismus und Antisemitismus, für die Angehörigen der Opfer des NSU, die diese NSU-Unterstützer, die ihre Würde mit Füßen treten, nicht auf der Straße sehen wollen?
Wir fordern sie auf: Setzen Sie sich für ein Verbot der geplanten Demonstration und der Verherrlichung des NS-Regimes und seiner Verbrechen ein.
Sämtliche Erlasse und Gesetze, die nach dem Erlass der sog. „Nürnberger Rassegesetzen“, die zunehmende Entrechtung der Juden in Deutschland bestimmten, trugen Heß’ Unterschrift. Er war ein überzeugter Antisemit.
Im Schlusswort zu seiner Verurteilung in den Nürnberger Prozessen wurde wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft sagte er: „Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts.“
Das macht ihn bis heute zum Idol und Mythos und auch ideologisch und organisatorischen Kristallisationspunkt der militanten deutschen und europäischen Neonaziszene und ihm will diese am 19. August in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kriegsverbrechergefängnisses huldigen. Hier will auch das NSU-Unterstützungsumfeld marschieren. Herr Innensenator lassen sie das nicht zu!
Für Rudolf Hess findet sich übrigens ein eigenes Kürzel. Als StdF wurde der „Stellvertreter des Führers“ bezeichnet.
Würden Neonazis aus Deutschland und ganz Europa in Gedenken an Adolf Hitler demonstrieren wollen, so würde dies zweifelsohne verboten. Warum dies für einen Marsch zu Ehren seines Stellvertreters Rudolf Heß nicht gilt, ist der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen seit den ersten Veranstaltungen dieser Art vor 30 Jahren in Rätsel.
Die Mitglieder des NSU-Terrornetzwerks Ralf Wohlleben und André Eminger wurden vor kurzem in München aus der Haft entlassen, auch sie bereuen nichts. Ob sie in Spandau auftauchen wissen wir nicht, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe werden aus bekannten Gründen nicht erscheinen. Sie alle waren regelmäßige Teilnehmer*innen der verschiedenen Heß-Aufmärsche und Aufmarschversuche der neunziger Jahre, gleiches gilt für alle Mitglieder des NSU-Terrornetzwerkes, der Skinheads Sächsische Schweiz, des Thüringer Heimatsschutzes, Blood and Honour. Der Verfassungsschutz dürfte einige Busreisen mitfinanziert haben. Heute sind sie in den Freien Kameradschaften, im 3.Weg, der Rechten, in der NPD organisiert. Wer also das NSU-Netzwerk sehen will, sollte am 18. August nach Spandau kommen.
Letztes Jahr haben tausende antifaschistisch und demokratisch denkende Menschen die Route der Neonazis blockiert. Wir denken, das werden sie dieses Jahr wieder tun. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen begrüßt dies ausdrücklich und fordert dazu auf dies zu tun, sollte der Neonazi-Aufmarsch nicht verboten werden.
Wir fordern zudem, dass die Route der Neonazis frühzeitig veröffentlicht wird. Die Geheimhaltungspolitik der Berliner Polizei darf legitimen demokratischen Protest nicht behindern!
Herr Geisel handeln Sie! Die Opfer der alten und neuen Nazis werden es ihnen danken.
Berliner Bürger*innen und Antifaschist*innen haben damit bereits begonnen. Am 18. August wird von einem breiten Bündnis zu einer Demonstration, die am Bahnhof Spandau startet und zu einer Kundgebung am Gelände des abgerissenen Kriegsverbrechergefängnisses, aufgerufen. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat den geplanten Neonazi-Aufmarsch verurteilt.
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
Berliner VVN-BdA, 7.August 2018
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e..V.
Berliner VVN-BdA e.V.
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