Wir klagen die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch Bundeskanzlerin Angela Merkel, für die Abgabe leerer Versprechen an.
Wir klagen die Bundesrepublik Deutschland für
die Verweigerung von Gerechtigkeit und von angemessener materieller Entschädigung für die
Opfer des NSU-Komplex an.
Als Verantwortliche für diesen Zustand klagen
wir an:
Das Bundesamt für Justiz und die Richter*innen der 1.
Kammer des Verwaltungsgerichts Köln, die eine zusätzliche Entschädigung der Betroffenen des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße für die Folgen der rassistischen Ermittlungen aus dem Opferfonds ablehnten.
Das Bundesamt für Justiz und die Richter*innen des
Oberverwaltungsgerichts Münster, die die Klage eines
Betroffenen auf Übernahme von Fürsorgeleistungen und
von Fahrtkosten zum NSU-Prozess aus dem Opferfond
ablehnten und ihm die Kosten des Gerichtsverfahrens
auferlegten.
Wir klagen diejenigen politisch Verantwortlichen an, die den Angehörigen der Mordopfer
eine von ihnen gewünschte Form des Gedenkens verweigern. Dies gilt exemplarisch für die
Verantwortlichen der folgenden Städte:
Rostock
Kassel
Zwikau
http://www.nsu-tribunal.de/wp-content/uploads/2017/05/NSU-Tribunal_Anklageschrift.pdf
