Unter Protest verlassen die ersten Staaten Afrikas den von der Bundesrepublik maßgeblich unterstützten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Seit seiner Errichtung bis Anfang 2016 habe der IStGH ausschließlich Verfahren gegen Bürger afrikanischer Staaten eröffnet, heißt es zur Begründung; trotz zahlreicher Kriegsverbrechen von Soldaten der westlichen Staaten sei kein einziger Prozess gegen diese eingeleitet worden. Tatsächlich erweist sich der Gerichtshof, wie kritische Beobachter bereits bei seiner Gründung warnten, als flexibles Instrument der mächtigen westlichen Staaten zur Disziplinierung schwächerer Länder, vor allem missliebiger Regierungen Afrikas. Wie deutsche Völkerrechtler urteilen, bleibt selbst dann, wenn wie geplant militärische Aggressionen im kommenden Jahr zum Straftatbestand erklärt werden, genügend Interpretationsspielraum, um etwa die Angriffskriege gegen Jugoslawien 1999 sowie gegen den Irak 2003 von der Strafverfolgung auszunehmen. An der Gründung des IStGH ist Deutschland führend beteiligt gewesen.
31. Oktober 2016
Das Recht der Macht (Afrikanische Staaten verlassen Internationalen Strafgerichtshof) German Foreign Policy
31. Oktober 2016
Friedensforschungsinstitut stellt die russische Bedrohung in Frage (RTdeutsch)
Ein schwedisches Friedensforschungsinstitut kam zu dem Ergebnis, dass die angebliche russische Bedrohung überdacht werden müsse. Vergleicht man die Rüstungsausgaben der NATO und Russlands, zeigt sich das Missverhältnis.
Siehe: https://deutsch.rt.com/international/42598-friedensforschungsinstitut-stellt-russische-bedrohung-in/