Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Ausdrücklich sei festgehalten: Formal ist damit das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis immer noch vorhanden, bis heute. Faktisch ist es seit 1968 aufgehoben, da man es nicht einklagen kann und dessen Bruch durch Staatsorgane im Geheimen vonstatten gehen kann.
