Eine denkwürdige Szene aus der Bundespressekonferenz: Warum will sich die Bundesregierung an einem Krieg beteiligen, für den es kein UN-Mandat gibt?
Schaut hin, hört zu: Warum will sich die Bundesregierung an einem Krieg beteiligen, für den es kein UN-Mandat gibt? Hat man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt? Nach dem Krieg im Kosovo, für den es ebenfalls kein UN-Mandat gab, sprach selbst Kanzler Schröder davon, dass man das Völkerrecht gebrochen habe. Warum nimmt man den Bruch des Völkerrechts nun erneut im Kauf? *Eine denkwürdige Szene…*
Auch ohne eigenes facebook kann man diesen wirklich sehenswerten Ausschnitt
aus der Bundespressekonferenz verfolgen, einfach klicken auf:
https://www.facebook.com/jungundnaiv/videos/1141715569173723/?__mref=message
Zu beachten: Nicht nur liegt kein UN-Mandat vor, sondern auch keine Bitte der Regierung in Damaskus um militärischen Beistand der Bundesrepublik. Nur Russland handelt konform mit dem Völkerrecht. Wenn von der Leyen Kooperation mit der rechtmäßigen syrischen Regierung ausschließt, dann ist der Bundeswehreinsatz in syrischem Hoheitsgebiet eine Aggression.
Bezeichnend dann auch die Aussage des Grünen Cem Özdemir:
„Grünen-Parteichef Cem Özdemir behielt sich eine Zustimmung im Bundestag zu dem Einsatzmandat vor, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. „Die Dschihadisten müssen politisch, finanziell, aber eben auch militärisch bekämpft werden“, erklärte Özdemir. Auf keinen Fall aber dürfe sich die internationale Anti-IS-Allianz mit dem syrischen Präsidenten Baschar al-Assad verbünden: „Assads Mörderbanden dürfen nicht die Bodentruppen für uns sein.““ Des weiteren dürfe die internationale Allianz kein Bündnis mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin eingehen, „bei dem wir als Preis die Ukraine verkaufen“, mahnte Özdemir. https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehreinsatz-syrien-107.html
In anderen Worten: Der Grünen-Parteischef weiß sehr wohl, dass es kein UN-Mandat hier geben wird. Dennoch könnte er sich vorstellen dem Einsatz der Bundeswehr zuzustimmen: Unter der Bedingung, dass das Völkerrecht gebrochen wird (Einsatz ohne Zustimmung der Regierung eines souveränen Landes).
(dp)
