Die ersten 900 durch das Giftgas Zyklon B in Auschwitz ermordeten Menschen waren sowjetische Kriegsgefangene. Die Rote Armee hat Auschwitz am 27. Januar 1945 befreit. 70 Jahre später lud die polnische Regierung die deutsche Bundeskanzlerin und Bundespräsident Gauck zur Gedenkfeier nach Auschwitz ein, nicht aber den Präsidenten Russlands. Dies ist auch ein Affront gegen die in Russland lebenden Völker!
27. Januar 2015 – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Erstmals engagierte sich KONTAKTE-KOHTAKTbI zum Gedenktag am 27. Januar 1998 mit der Eröffnung der Ausstellung SHOA IN LETTLAND im Bundeshaus zu Bonn, die gemeinsam mit dem Überlebenden des Rigaer Gettos Margers Vestermanis realisiert wurde. Damals endete der Streit zwischen der Bundesregierung und der Jewish Claims Conference um finanzielle Leistungen an Shoa-Überlebende mit einem vorläufigen Kompromiss. Uns geht es seither um Geschichtsaufklärung und Solidarität. Am 27. Januar 2001 eröffneten wir unsere Wanderausstellung „Ostarbeiter in Berlin“ in der Marienkirche am Alexanderplatz und übergaben dem Regierenden Bürgermeister einen „Berliner Appell für Zwangsarbeiterentschädigung“. Am 27. Januar 2004 veröffentlichten wir den Aufruf „Geben Sie den Tagessatz Ihres Einkommens für Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer in Osteuropa, die keine ‚Entschädigung‘ erhalten!“. Es war der Beginn unseres Bürger-Engagements für vergessene NS-Opfer. Mit Spendenaufrufen und Medienberichten war es möglich, bis heute über drei Millionen Euro an mehr als 9000 „vergessene“ NS-Opfer in Armenien, Belarus, Estland, Georgien, Russland und in der Ukraine zu übermitteln, vorwiegend an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene. In Begleitbriefen zur Spendenübermittlung nannten wir es eine symbolische Anerkennung des erlittenen Unrechts. Aber zwei Petitionen an den Bundestag mit der Forderung nach Anerkennung sowjetischer Kriegsgefangener als Opfer nationalsozialistischen Unrechts blieben unbeantwortet.
Eine unerledigte Aufgabe 70 Jahre nach Kriegsende
Schwer wiegt das Trauma alter Menschen, die in der Jugend als „Untermenschen“ gedemütigt und misshandelt wurden. Seelische Wunden mögen sich schließen, wenn erlittenes Unrecht anerkannt und man um Verzeihung gebeten wird. Ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen bescheinigte der Deutsche Bundestag, nicht „leistungsberechtigt“ zu sein. Sie empfanden es als letzten Fußtritt aus Deutschland. So bleibt das Trauma und wird den folgenden Generationen vererbt. Unzählige sowjetische Kriegsgefangene liegen in anonymen Massengräbern vor den einstigen „Russenlagern“ der Wehrmacht. Wo die Namen recherchiert wurden und dem Gesetz entsprechend dauerhafte Namensträger „in würdiger Form“ die Gräber kennzeichnen sollten, geschieht dies nur selten. Millionen Nachkommen sowjetischer Kriegsgefangener trauern um ihre Toten im Bewusstsein des Unrechts, das ihren Vätern und Großvätern angetan wurde. Ein ernsthaftes Zeichen der Anerkennung aus dem Bundestag wäre deshalb nicht nur gut für die schwindende Zahl der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen.
In allen ehemaligen Sowjetrepubliken trauern Menschen um Angehörige, die als Rotarmisten in deutscher Gefangenschaft verhungerten, erschlagen oder erschossen wurden. In Zeiten wachsender Entfremdung zwischen Deutschland und Russland wäre die Anerkennung eines der furchtbarsten Verbrechen des NS-Staats, dem über drei Millionen Kriegsgefangene zum Opfer fielen, auch ein Zeichen für Frieden und Verständigung in Europa.
Wir fordern vom Deutschen Bundestag symbolische Anerkennungsbeträge für alle ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, die noch erreichbar sind!
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