Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr werde eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, erfuhr unsere Zeitung in Regierungskreisen. Von einer „Schutzlücke“ spricht der CDU-Außenpolitiker Philipp Missfelder. Die Mitarbeiter der Dienste bräuchten „den Rechtsschutz, dass sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden“ […]
Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in dem definiert wird, was V-Leute dürfen oder nicht. […]
Nach dem Anschlag von Paris fällt die Forderung auf fruchtbaren Boden.“
Quelle: NRZ / WAZ
http://www.derwesten.de/-id10249386.html
