https://firstlook.org/theintercept/2015/01/09/solidarity-charlie-hebdo-cartoons/
Glenn Greenwald macht in seinem darauf aufmerksam wie problematisch es ist, die Pressefreiheit zu verteidigen, wenn man sich dabei mit Charlie-Hebdo solidarisiert, das heißt sich mit dem Inhalt ihrer Aussagen identifiziert.
Er gibt Beispiele, wie eingeschränkt die Pressefreiheit in Wirklichkeit ist, sobald man gegen die herrschende Meinung angeht, dass sich die Verteidiger der Pressefreiheit dann rar machen.
Wie entwickelt sich zum Beispiel die berufliche Laufbahn, wenn man die Verbrechen der Politik Israels anprangert? Oder bekommt man dann noch einen Vortragssaal?
Ein lesenswerter Aufsatz.
Niemand scheint auch nur daran zu denken, dass der Pressefreiheit bei uns wie in praktische allen Ländern auch juristische Grenzen gesetzt sind.
Paragraph 166 unseres geltenden Strafgesetzbuchs:
„Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft,
die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft,
die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“