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Völkerrecht
Norman Paech – 25.11.2014
Dem Völkerrecht drohen derzeit Gefahren an zentraler Stelle seiner Friedensregulierung: die Auflösung des absoluten Gewaltverbots des Artikels 2 Ziffer 4 UN-Charta durch die Instrumentalisierung der Menschenrechte in Gestalt der sogenannten humanitären Intervention oder der Konstruktion einer »Schutzverpflichtung« (»responsibility to protect«) für die Menschen, denen ihr Staat nicht den notwendigen Schutz bieten kann. Das Ergebnis derartiger »Neuerungen« an der UN-Charta vorbei wäre allerdings kaum der verstärkte Schutz der Menschen und ihrer Rechte, sondern die willkürliche Intervention in schwächere Staaten zur Durchsetzung ökonomischer und strategischer Interessen.
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