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24.10. Veranstaltung ll DJF Berlin e.V.]Marshallinseln klagen gegen die neun Atomwaffenstaaten vor dem Internationalen Gerichtshof in DenHaag

Einladung zur öffentlichen Veranstaltung zu einem couragierten Vorgehen
24.10.2014 | 19.00 Uhr bis gegen 21.00 Uhr
in der
Technischen Universität Berlin
Hauptgebäude
Straße des 17. Juni 135 | 10623 Berlin
Informationsveranstaltung der Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen – Für gewaltfreie Friedensgestaltung (IALANA), der AStA Technische Universität Berlin, der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Naturwissenschaftlerinitiative – Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss).
Mit:
  • Phon van den Biesen, Rechtsanwalt, vertritt die Marshallinsel vor dem Internationalen Gerichtshof, Leiter des Prozessteams der Marshall Inseln zur juristischen Begleitung der Klage, Den Haag (Vortrag in englischer Sprache)
  • Alex Rosen, Stellvertretender Vorsitzender der IPPNW, Berlin
  • Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
  • Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA, Wiesbaden
Die Republik der Marshallinseln (RMI) hat am 25.04.2014 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klageverfahren gegen die 9 Atomwaffenstaaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea eingeleitet. Ziel ist, diese Atomwaffenstaaten vor dem Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen für eklatante Verletzungen des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtliche Grundlage der Verfahren sind Art. 92 der UN-Charta und Art. 36 des IGH-Statuts sowie der Atomwaffensperrvertrag. Den Atomwaffenstaaten wird im Kern vorgeworfen, ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung nach Art. VI des Atomwaffensperrvertrages und nach dem Völkergewohnheitsrecht nachhaltig bis heute zu verletzen.
Die Marshallinseln sind leidgeprüfte langjährige Opfer von US-Atomwaffenversuchen. Die USA haben dort von 1946 bis 1958 insgesamt 67 Atomwaffentests durchgeführt. Die Bevölkerung des Landes hat bis heute an den gesundheitlichen und ökologischen Konsequenzen dieser Katastrophen zu tragen. Allein die Stärke des 1954 durchgeführten „Castle Bravo“-Atomwaffentests war 1000mal größer als die Bombe, die 1945 die Stadt Hiroshima zerstörte.
Der Außenminister der Marshallinseln Tony De Brum sagte bei der Vorstellung der Klagen: „Unsere Leute haben unter dem katastrophalen und nicht wieder gutzumachenden Schaden dieser Waffen gelitten und wir schwören weiter zu kämpfen, damit kein anderer auf der Erde jemals diese Gräueltaten erlebt.“
Das Land erhofft sich Rechtsschutz durch Feststellungs- und Unterlassungsanträge beim IGH, um die Atomwaffenstaaten zu zwingen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen endlich nachzukommen.
Der Internationale Gerichtshof hat bereits in seinem auf Antrag der UN-Generalversammlung eingeholten Rechtsgutachten zur Völkerrechtswidrigkeit des Einsatzes und der Androhung von Atomwaffen im Jahre 1996 einstimmig festgestellt: Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags verpflichtet alle Atomwaffenstaaten, baldmöglichst konkrete Verhandlungen über eine Atomwaffenkonvention in redlicher Absicht aufzunehmen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Abschluss zu bringen, die zu einem weltweiten Verbot aller Atomwaffen unter strikter und wirksamer Kontrolle führen. Die fünf ursprünglichen Nuklearmächte USA, Russland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und China sind Vertragsparteien des Atomwaffensperrvertrages. Sie ignorieren jedoch bis heute diese Verpflichtungen. Die vier weiteren Atomwaffenstaaten – Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea – sind zwar nicht Vertragsparteien des Abkommens. Sie sind aber nach dem Völkergewohnheitsrecht in entsprechender Weise verpflichtet.
Drei der neun Staaten, Großbritannien, Indien und Pakistan haben sich bereits vor Jahren der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH gemäß Art. 36 Abs. 2 des IGH-Statuts generell für den Fall unterworfen, dass der Prozessgegner dies ebenfalls getan hat, wie dies bei den Marshallinseln der Fall ist. Was die restlichen 6 Staaten anbetrifft, ruft sie die klagende Republik der Marshallinseln dazu auf, die Zuständigkeit des IGH für diesen konkreten Fall nach Art. 36 IGH-Statut zu akzeptieren und vor diesem ihre Rechtsposition darzulegen.
Wir wollen auf der Veranstaltung auch diskutieren was wir tun können, um:
  • die Klage auch in unserem Lande bekannter zu machen und eine unterstützende Stellungnahme der Bundesregierung zu erreichen.
  • das Atomwaffenthema wieder stärker auf die politische Agenda auch der Friedensbewegung zu setzen.
  • den Druck für die Abschaffung aller Atomwaffen und für den Beginn von Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention zu erhöhen.
Anmeldung
IALANA | Marienstr. 19/20 | 10117 Berlin | Tel. 030/20654857 |
E-Mail: info@ialana.de