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junge Welt ll Presserat sprach verschiedenen Medien Mißbilligung zur Berichterstattung über den Abschuß von Flug MH 17 aus.

»Es wurde lediglich die Darstellung beanstandet«

Presserat sprach verschiedenen Medien Mißbilligung zur Berichterstattung über den Abschuß von Flug MH 17 aus. Gespräch mit Cornelia Haß

Interview: Claudia Wrobel

Cornelia Haß ist Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di

Der Presserat sprach in dieser Woche unter anderem gegenüber Bild online und dem Spiegel eine Mißbilligung zur Berichterstattung zum Abschuß des Fluges MH 17 über der Ukraine im Juli aus. Beide hatten Opfer anhand von Fotos aus sozialen Medien dargestellt. Der Presserat sah in der Darstellung einen Verstoß gegen den im Pressekodex festgeschriebenen Opferschutz. War die Herkunft der Bilder, deren Abdruck die Angehörigen nicht erlaubt hatten, auch Teil der Beratungen?

Das spielt bei solchen Diskussionen immer auch eine Rolle. Das eine ist die Frage, wie etwas dargestellt ist. Dies wird losgelöst von dem anderen Aspekt betrachtet, ob eine Einverständniserklärung der Hinterbliebenen zum Abdruck der Bilder vorliegt. Beide Gesichtspunkte wurden intensiv diskutiert. Man muß beide Themen zum einen individuell entscheiden, aber natürlich hängen sie auch zusammen und müssen im Kontext gesehen werden. Das ist auch so, wenn Bilder auf legalem Weg beschafft und mit Einverständnis von Opfern oder Angehörigen veröffentlicht werden. Ob die Herkunft der Bilder dazu führt, daß die Kritik an einer Darstellung schärfer ausfällt, ist eine Abwägung des Einzelfalls und läßt sich nicht pauschal beantworten.

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http://www.jungewelt.de/2014/09-13/029.php