Der Deutsche Presserat hat 30 Beschwerden zur Berichterstattung über den Absturz von Flug MH17 über der Ostukraine behandelt. In einer Stellungnahme vom 9. September stellt er fest, daß der Opferschutz verletzt wurde:
Der Beschwerdeausschuß 2 des Deutschen Presserats hat sich in seiner heutigen Sitzung mit 30 Beschwerden zur Berichterstattung über den Absturz des Fluges MH 17 beschäftigt.
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