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Josef Foschepoth (Süddeutsche) ll In Deutschland gilt auch US-Recht

„Eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Truppen und spezifisch deutsches NATO-Recht haben die Sonderrechte der USA dauerhaft gesichert und fortgeschrieben – bis heute. Nicht von ungefähr ist die Bundesrepublik, nach Afghanistan, der größte amerikanische Militärstandort.
Die Privilegien der USA reichen von der Steuer- und Zollfreiheit über die Mitfinanzierung der militärischen Infrastruktur, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche Zivilangestellte bis zu Vergünstigungen für amerikanische Firmen, die bestimmte Dienstleistungen, unter anderem im Geheimdienstbereich, für die US-Truppen in Deutschland erbringen. Dazu kommen Sonderrechte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und Strafverfolgung.
In Deutschland gilt nicht nur deutsches Recht, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont hat, sondern auch amerikanisches Recht.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsch-amerikanische-beziehungen-in-deutschland-gilt-auch-us-recht-1.2084126