http://www.jungewelt.de/2014/04-04/031.php
04.04.2014 /
Von Arnold Schölzel Noch ist nicht entschieden, welche Folgen die NATO-Beschlüsse zu Rußland haben sollen. Die Rhetorik der Brüsseler Strategen schließt Entspannung und Kompromiß aus. Das Bündnis hat die Tür zu einer Politik der Abschreckung am Rande des Nuklearkrieges geöffnet – das wäre die Rückkehr zu seinem Gründungskonsens von 1949.
Der zielte auf Revision der Grenzen, die 1945 in Europa entstanden waren. Die Bildung der Bundesrepublik als Frontstaat folgte dieser Politik. Laut Grundgesetz war die Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 Staatszweck. Das schloß die völkerrechtliche Nichtanerkennung der DDR und der Oder-Neiße-Grenze sowie die Wiederbewaffnung ein. Erst die Aussicht auf den Anschluß des ostdeutschen Staates zwang Bonn dazu, die von der DDR 1950 mit Polen vereinbarte Grenzziehung zu akzeptieren. Die galt bis dahin in der Bundesrepublik als Hochverrat. Die gegen die Sowjetunion gerichtete Verabredung von deutschen Faschisten und Westmächten zur Beseitigung der Tschechoslowakei in München 1938 hält die Bundesregierung bis heute für nicht von Anfang an ungültig, sondern erst ab dem »Normalisierungsvertrag« mit Prag 1973. Am 13. März 2014 war übrigens vom Koordinator für die deutsch-russischen Beziehungen Gernot Erler (SPD) im Bundestag zu hören: »In Deutschland erinnern wir (…) uns daran, wie wichtig es friedenspolitisch war, daß unser Land die im Zweiten Weltkrieg neu gezogenen Grenzen anerkannt hat.« Dreiste Geschichtsklitterung einschließlich Hitler-Vergleich gehören zum imperialistischen Interventionshandwerk.
Das konnte die NATO bis zum Untergang der Sowjetunion nicht ungehemmt ausüben, tut es seitdem um so hemmungsloser. Vom raubtierkapitalistisch umgeformten Rußland wurde sie kaum gehindert. Spätestens mit dem vom Westen herbeigeführten Putsch in Kiew kehrt nun der Aggressionspakt zu seinem Hauptzweck zurück – allerdings 1000 Kilometer weiter östlich als 1949.
Die NATO ist nach 23 Jahren Weltordnungskriegen nicht mehr die von 1991. Der jüngste Angriff der Türkei gegen Syrien ist ein Musterfall für die Anwendung des Faustrechts, das der Kriegspakt systematisch an die Stelle des Völkerrechts gesetzt hat. Symbol aber ist vor allem, daß dies in Verbindung mit einem Angriff islamistischer Milizen von türkischem Boden auf einen syrischen Grenzort stattfand. Die Verwendung krimineller Trupps wie im Kosovo-Krieg 1999, religiös firmierender Blutsäufer wie in Libyen 2011 oder seit drei Jahren in Syrien ist fester Bestandteil des NATO-Interventionismus geworden. Gleiches gilt für die Ukraine. Am Donnerstag wurde von dort berichtet, daß die als Auffangbecken für Faschisten gebildete Bürgerkriegsarmee »Nationalgarde« zunächst 100 gepanzerte Fahrzeuge aus einheimischer Produktion erhalten wird. Im Interventionskalkül der heutigen NATO sind Faschisten ein konstanter Faktor. Das ist ein historischer Fehler.