US-Senator Bernie Sanders aus Vermont hatte eine Frage an den NSA gestellt: „Überwachen Sie Abgeordnete im US-Kongress oder andere gewählte US-Volksvertreter? Oder haben Sie das in der Vergangenheit getan?“
In einer Stellungnahme der NSA heißt es jetzt, man prüfe das. Und:
„Die Ermächtigungen der NSA zum Überwachen enthalten Maßnahmen, die die Privatsphäre von US-Bürgern schützen. (…) Mitglieder des US-Kongresses genießen denselben Schutz wie alle US-Bürger.“
Zwei US-Bundesbezirksgerichte hatten kürzlich betreffs der NSA-Metadatensammlung Urteile gefällt. Das Bundesbezirksgericht in Washington urteilte, dies sei wahrscheinlich verfassungswidrig. Diese Art von Überwachung sei unverhältnismäßig, vor allen deshalb, weil kein Fall öffentlich gemacht wurde bei dem die Analyse der NSA-Metadaten einen drohenden Terroranschlag vereitelt habe.
Ein New Yorker Bundesbezirksgericht hatte entgegengesetzt geurteilt und die NSA-Überwachung als rechtmäßig erklärt. Diese Klagen dürften demnächst in der nächsten Instanz vor dem Oberste Gerichtshof neu beurteilt werden.