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[Junge Welt] Ein neues Buch über den Fall Gustl Mollath

Hier sticht das Wespennest
Justizirrsinn im Amigoland:
http://www.jungewelt.de/2013/10-02/016.php
Von Reinhard Jellen

Whistleblower haben es heutzutage nicht leicht: In den USA wanderte Bradley Manning hinter Gitter, Edward Snowden muß um Asyl bangen. Die für die offengelegten Mißstände Verantwortlichen haben nichts zu befürchten. In Deutschland gab der KfZ-Restaurator Gustl Mollath detaillierte Hinweise auf Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau, einer Vermögensberaterin, an die Justiz und die Bank weiter, die sie beschäftigt. Ein Gericht verfügte anhand hanebüchener Gutachten seine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Statt Mollaths Hinweisen nachzugehen, übten sich Justiz, Psychiatrie und Politik sieben Jahre lang in simultanem Totalversagen.

Die Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, die sich des Falls bereits für die Süddeutsche Zeitung gründlich angenommen hatten, zeichnen ihn nun in einem Buch ausführlich nach. Vorsichtig untersuchen sie die Frage, ob hinter dem mannigfachen Staatsversagen eine Strategie erkennbar ist. Daß an jeder Stelle des Verfahrens bewußt das Recht gebeugt wurde, um einen unbequemen Mitwisser dubioser Geschäftspraktiken aus dem Verkehr zu ziehen, wird von ihnen zwar nicht vorbehaltslos bejaht, aber die staatlichen Organe werden deswegen auch nicht freigesprochen.

Ritzer und Przybilla zeigen Widersprüche im Gerichtsurteil und Fehler der Behörden auf, wie sie politisch Unbedarfte nur aus Kafka-Romanen oder Richard-Gere-Filmen, die in China spielen, kennen. Die Staatsanwaltschaft ging Mollaths Anzeige mit der Begründung nicht nach, sie sei nicht ausreichend konkret gewesen. Das konterkarieren die Autoren mit dem Hinweis, daß Mollath Dutzende Namen angab. Warum der zuständige Richter Otto Brixner die Steuerfahndung anrief, um die Ermittlungen abzuwürgen und Mollaths Antrag ablehnte, den Pflichtverteidiger wechseln zu dürfen, konnte nicht rekonstruiert werden. Allerdings handelt es sich, wie die beiden herausgefunden haben, bei Brixner um den ehemaligen Handballtrainer des gegenwärtigen Ehemanns von Mollaths Exfrau.

Gleichfalls konnte nur lückenhaft recherchiert werden, wie es zu dem dubiosen Attest kam, das im Sinne der Exfrau Mollaths ausgestellt und zur Grundlage des Strafprozesses wurde. Es gibt allerdings eine beeidete Aussage der Ehefrau aus der Zeit vor dem Prozeß, daß sie über sehr gute Beziehungen verfüge, Mollath auf seinen Geisteszustand überprüfen lassen und ihm etwas anhängen könne. Die Staatsanwaltschaft hat das ignoriert.

Das von Brixner gesprochene Urteil gegen Mollath ist, wie Ritzer und Przybilla zeigen, voller sachlicher Fehler, was den Bundesgerichtshof 2007 nicht davon abgehalten hat, ihm verfahrenstechnische Korrektheit zu attestieren. In die ­Psychiatrie wurde Mollath aufgrund einer psychiatrischen Expertise verbracht, die der Gutachter ohne persönliche Untersuchung erstellt hatte. Das sollte Mollath noch öfter widerfahren. Nur ein Psychiater hat es nicht bei einer Ferndiagnose belassen und prompt »keinerlei Hinweis für eine psychotische Symptomatik« entdeckt. Auf Mollaths Unterbringung hatte das keinen Einfluß.

Spekuliert wird im Buch darüber, warum die HypoVereinsbank es für sich behielt, daß Mollaths Angaben sich bei einer Überprüfung bestätigt hatten. Sie wollte, was Bargeldzahlungen in die Schweiz anbelangt, nicht in ein Wespennest stechen und ihre Kunden vor Strafverfolgung schützen. Nach der momentanen Rechtslage ist dies völlig legitim. Mollath hatte außerordentliches Glück, daß ein Unterstützerkreis außerhalb der Anstalt die Medien interessieren konnte. Dank des öffentlichen Interesses konnten Anwälte gewonnen werden, die das Verfahren zerpflückten, so daß sich die Justiz wahrscheinlich auch auf politischen Druck hin gezwungen sah, Mollath freizugeben.

Angesichts der Tatsache, daß in der BRD doppelt soviele Menschen in der Psychiatrie einsitzen wie vor 20 Jahren und in Bayern wiederum doppelt soviele wie im Bundesdurchschnitt, sollte der Fall Mollath Anregungen bieten können, die bisherige Rechts­praxis einer kritischen Revision zu unterziehen. Hierfür ist das hervorragend recherchierte Buch, das minutiös den Justizirrsinn im bayerischen Amogoland nachzeichnet, eine geeignete Grundlage.

Uwe Ritzer und Olaf Przybilla: Die Affäre Mollath – Der Mann, der zuviel wußte. Droemer Verlag, München 2013, 240 Seiten, 19,99 Euro