Das Bundesverfassungsgericht bricht ein

Das Bundesverfassungsgericht bricht ein Tabu
Ein Tabu, welches im GG angelegt ist. Den Einsatz der Bundeswehr im Innern mit „militärischer“ Bewaffnung. Doch die in den Medien dargestellte Einigkeit der 16 Verfassungsrichter entspricht nicht der Realität. Zum Plenumsbeschluss vom 3. Juli 2012 hat Verfassungsrichter Gaier eine abweichende Meinung, die wir hier ungekürzt veröffentlichen. http://aristo.excusado.net/comments.php?y=12&m=08&entry=entry120817-221926