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BUNDESWEHREINSATZ IM INNEREN Pressemitte

BUNDESWEHREINSATZ IM INNEREN
Pressemitteilung des BVerfG zum Plenarurteil bzgl. des (Kampf-)Einsatzes der Bundeswehr im Innern —
Man beachte das ABWEICHENDE VOTUM des Richters Reinhard Gaier (Erster Senat):
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html

An Gaiers Votum sind insbesonders folgende zwei Passagen bedeutsam:

„Mit seiner Antwort auf die zweite Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes Interpretationsprinzip“. Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung. […]
Kampfeinsätze der Streitkräfte [sind] auf die Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische Bewaffnung notwendig macht. Mit dieser strikten Trennung [von Polizei und Militär -D.P] zieht unsere Verfassung aus historischen Erfahrungen die gebotenen Konsequenzen und macht den grundsätzlichen Ausschluss der Streitkräfte von bewaffneten Einsätzen im Inland zu einem fundamentalen Prinzip des Staatswesens. Wer hieran etwas ändern will, muss die zu einer Verfassungsänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für sich gewinnen, was Anfang 2009 [d.h. zum Zeitpunkt der Vorlage des beanstandeten Gesetzes -D.P] nicht gelungen ist. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.“ (Gaier, ebd.)

„Der Versuch der weiteren Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis eines „unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von katastrophischen Dimensionen“ wird der nötigen Klarheit und Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis – etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen – viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar. Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.“ (Gaier, ebd.)

s.a.
„Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland“
http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehreinsatz114.htm

Jetzt ist angesichts der sich verschärfenden ökonomischen Krise ein Militäreinsatz mit Kampfmitteln bei einem
politischen Großereignis oder einer größeren Protestbewegung denkbar.

http://www.taz.de/!99382/
BUNDESWEHREINSATZ IM INNEREN
Soldaten fürs aufsässige Volk
Reservisten der Bundeswehr sollen die Polizei zur Aufstandsbekämpfung unterstützen dürfen. Eine erste Einheit ist nun in Bremen im Dienst.