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Kaum ein Polizist wurde nach dem Krieg für die Verbrechen vor Gericht gestellt

Kaum ein Polizist wurde nach dem Krieg für die Verbrechen vor Gericht gestellt, die wenigen, die angeklagt wurden, beriefen sich auf den Befehlsnotstand, deckten sich gegenseitig mit Falschaussagen und wurden, wenn überhaupt, lediglich für „Hilfe zum Mord“ verurteilt. Viele NS-Polizisten setzten ihre Karriere in der Polizei fort, und nicht wenige kamen in Führungspositionen. http://wsws.org/de/2011/aug2011/poli-a02.shtml