Wesentliche Aspekte der Anschläge sind bis heute unaufgeklärt –
Paul Schreyer über seine Rechercheergebnisse zu den Terroranschlägen des 11. Septembers –
Paul Schreyer ist Autor und Sohn des Schriftstellers Wolfgang Schreyer. Zusammen mit seinem Vater hat Paul Schreyer sich bereits 2006 in dem Tatsachenroman „Die Legende. Was am 11. September geschah“ mit den Terroranschlägen des 11. Septembers in den USA auseinandergesetzt. http://www.heise.de/tp/artikel/35/35123/1.html
Wesentliche Aspekte der Anschläge sind b
http://www.jungewelt.de/2011/07-16/048.p
http://www.jungewelt.de/2011/07-16/048.php Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien praktisch unter Kommando des Rüstungskonzerns EADS
Libyen: Westen vollzieht Regimewechsel h
Libyen: Westen vollzieht Regimewechsel
http://www.jungewelt.de/2011/07-16/031.php
CYBERSPACE: Pentagon Declares the Intern
CYBERSPACE: Pentagon Declares the Internet a „War Domain“
http://www.globalresearch.ca/index.php?context=va&aid=25645
NATO chief calls for more planes to bomb
NATO chief calls for more planes to bomb Libyan targets http://af.reuters.com/article/libyaNews/idAFLDE76D0MC20110714
VIDEO The truth behind the U.S./NATO war
VIDEO The truth behind the U.S./NATO war on Libya
http://www.youtube.com/watch?v=Pg_vcwbmYM8
Private Sicherheitsfirma geht mit Gewalt gegen Tacheles Künstler vor Berliner Polizei sieht tatenlos zu
Husein Arda
Künstlerischer Leiter
Metallwerkstadt
Oranienburger Str. 54-56
10117 Berlin
Mobil: +49(0)17624018891
Email: metallwerkstatt-
tacheles@web.de
metallwerkstatt.tacheles@gmail.com
Hans Erlenmeyer
Rechtsanwalt
Brunnenstraße 155
10115 Berlin
Tel.: 030 21 804 017
Fax: 030 44 013 498
http://www.erlenmeyer.info
mail@erlenmeyer.info
–
Berlin, den 16.07.2011
Erklärung zu dem Vorfall vom
15.07.2011
Private Sicherheitsfirma geht mit Gewalt gegen Tacheles Künstler vor
Berliner Polizei sieht tatenlos zu
Berliner Polizei verzichtet auf das Gewaltmonopol des Staates und
erlaubt privater Sicherheitsfirma Tacheles-Galerie zu räumen und
abzureißen, sowie gewaltsam gegen Menschen vorzugehen.
Gestern am 15.07.2011 wurde ein dem Künstlerhaus Tacheles zugehöriges Gebäude durch
eine private Sicherheitsfirma zerstört und die Künstler, Besitzer und Erbauer des Gebäudes
wurden durch die privaten Sicherheitsleute gewaltsam entfernt.
Die von den Künstlern herbeigerufene Polizei schritt nicht gegen die Zerstörung des
Gebäudes und die gegen die Menschen verübte Gewalt durch die Sicherheitsfirma ein. Trotz
lautstarkem Protest der Künstler und anwesender Touristen ließ die Polizei die nicht
unerhebliche Gewalt gegen Personen und Sachen tatenlos zu. Selbst dem herbeigerufenen
Rechtsanwalt wurde der Kontakt zu seinen von den Sicherheitsleuten festgehaltenen
Mandanten durch die Polizei nicht ermöglicht.
Die Personalien der Anwesenden Sicherheitsleute wurden Vorort durch die Polizei nicht an
den Rechtsanwalt weitergeleitet.
Die Polizei hält dieses rechtsstaatwidrige Vorgehen für rechtmäßig. Teilweise wurde sogar
behauptet, dass das Verwaltungsgericht Berlin den Abriss des Gebäudes erlaubt habe.
Diese Auffassung ist falsch. Das Nichteinschreiten der Polizei und das gewaltsame Vorgehen
einer privaten Sicherheitsfirma sind von der Rechtsordnung nicht gedeckt und stellen eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Die Künstler, Erbauer und Besitzer, haben das zerstörte Gebäude die sogenannte Kantine als
Besprechungs- Veranstaltungsraum und Galerie genutzt. Zurzeit befand sich dort eine
Ausstellung von Künstlern einer Kunsthochschule. Das Gelände wurde mehr als 20 Jahre von
Künstlern des Tacheles genutzt.
Die Künstler haben damit als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft ein zivilrechtliches
Besitzrecht.
Richtig ist es zwar, dass diesem Besitzrecht Besitzansprüche des Eigentümers entgegenstehen
können. Die Frage welcher Interessengruppe im Ergebnis ein Besitzrecht zusteht ist nicht
abschließend geklärt.
Die deutsche Rechtsordnung sieht vor, dass solche Konflikte zivilrechtlich zu lösen sind.
Der Eigentümer hat aber nicht das Recht den langjährigen Besitzer eigenständig gewaltsam
von dem Gelände zu entfernen und noch weit weniger gegenüber Menschen Gewalt
anzuwenden.
Dies wäre die Aufgabe der Polizei, nachdem entsprechende Gerichtentscheidungen getroffen
worden sind, Titel vorliegen und durch einen Gerichtvollstrecker vollstreckt werden.
Die Polizei hat die Pflicht Rechtsgüter privater Personen zu schützen, wenn diese einer
gegenwärtigen Gefahr ausgesetzt sind. Der Besitz ist ein anerkanntes Rechtsgut und dem
Vermögen zuzurechnen. Die Polizei ist bei einer Gefahr für die Verletzung dieses Rechtsgutes
nach dem Berliner Polizeigesetz (ASOG) und der Verfassung zum Einschreiten verpflichtet.
Ebenso ist es Aufgabe der Polizei Selbstjustiz und die gewaltsame Durchsetzung von
vermeintlichen Rechten zu verhindern.
Zweifellos hätte die Polizei die Künstler mit polizeilichen Mitteln, notfalls durch Gewalt
gegen die Sicherheitsfirma, schützen müssen.
Die Berliner Polizei hat hier offensichtliche Straftaten geduldet und sogar gefördert. Das
Verhalten ist rechtswidrig und verfassungswidrig.
Arda Hussein erklärt: „Wir werden uns mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu wehr setzen, auch wenn
uns der Rechtsstaat im Stich gelassen hat.“
Die betroffenen Künstler werden, die Rechtswidrigkeit der Untätigkeit der Polizei vor dem
Berliner Verwaltungsgericht feststellen lassen. Strafanzeige gegen die Sicherheitsleute und
die Polizeibeamten werden geprüft.
Rechtsanwalt Erlenmeyer erklärt: „ In einem Rechtsstaat hat die Polizei das Gewaltmonopol, wenn die
Polizei ihrer Verpflichtung nicht nachkommt und Bürger vor Gewalt schützt, verliert sie ihre
Legitimität.“
Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hussein Arda
künstlerischer Leiter
Hans Erlenmeyer
Rechtsanwalt
Tacheles – privater Sicherheitsdienst greift Künstler auf Tacheles Gelände an
am 15. Juli wurde auf dem Gelände des Berliner Tacheles Kunsthauses ein Künstler vom privaten Sicherheitsdienst körperlich bedrängt. Obwohl er, wie im Video erkenntlich laut um Hilfe schreit, wird seitens der Polizeibeamten, die vor Ort sind, nicht eingegriffen.
Auch der anwesende Rechtsanwalt Hans Erlemeyer wird von den Sicherheitsleuten ergriffen und gegen seinen Willen weggetragen.
Die Künstlerkantine, in der zeitgleich eine Ausstellung einer Kunsthochschule stattfand wurde geräumt und zerstört.
Es gab keinen Räumungstitel und es war kein Gerichtsvollzieher vor Ort.
Berlin Soundstrike @ Tacheles – 15.Juli
Berlin Soundstrike @ Tacheles – 15.Juli 2011 «
http://soundstrikeberlin.wordpress.com/2011/07/13/berlin-soundstrike-tacheles-15-juli-2011/
Amtlich bestätigt: Die Kriegslügen über
Amtlich bestätigt: Die Kriegslügen über Libyen
http://uweness.eu/kriegsluegen.html
SPREEPARADE am Sa. 16.7.2011 – Gemeinsam für eine sozial ausgewogene, nachhaltige und ökologische Stadtentwicklung!
SPREEPARADE am Sa. 16.7.2011, 16 Uhr Frankfurter Tor
DREI JAHRE BÜRGERENTSCHEID SPREEUFER FÜR ALLE!
Bürgerentscheid umsetzen – steigende Mieten stoppen!
Auch drei Jahre nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid „Spreeufer für alle!“ und zahlreichen großen Demonstrationen und Aktionen halten die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bezirksebene an der Uferbebauung namens „Mediaspree“ in weiten Teilen fest.
Aber: Mit steigenden Mieten und der Verdrängung wirtschaftlich Benachteiligter wird nicht nur die Kulturnutzung am Wasser vernichtet, sondern auch das soziale Gleichgewicht der Stadt!
Lasst uns anlässlich des dritten Jahrestags des Bürgerentscheids alle auf die Straße gehen – bunt, verkleidet, tanzend oder wütend, laut oder leise… Gemeinsam für eine sozial ausgewogene, nachhaltige und ökologische Stadtentwicklung!
Für ein SPREEUFER FÜR ALLE!
Ab ca. 20 Uhr Abschlussveranstaltung am Stralauer Platz/Spreepark.
Im Anschluss finden Solipartys am YAAM-Strand und im RAW-Tempel statt.
Alle Infos unter: spreeparade.blogsport.de
Why the US won’t leave Afghanistan? How
Why the US won’t leave Afghanistan? How US military bases and the energy war play out in Afghanistan.
http://english.aljazeera.net/indepth/opinion/2011/07/2011711121720939655.html
